Ärzte müssen ihren Patienten jederzeit Einblick in die vorhandenen Patientenunterlagen gewähren; das gilt auch für die bei Ämtern vorliegenden Unterlagen. Um das Verfahren dort zu vereinfachen ist es ratsam Ihrem Hausarzt eine Vollmacht zu erteilen, dass dieser die Unterlagen anfordert und Sie diese bei ihm einsehen können.