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Experten-Antwort

MDK und Beratungsgespräch KK

von wat nu10.03.2011 | 21:21
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, habe rentenantrag auf eu-rente gestellt, bin krankgeschrieben. jetzt kommt einladung zum mdk und kurz darauf beratungsgespräch bei der kk. werde wohl sicherlich rentenantrag mit ins gespräch bringen. was ist, wenn ich wieder arbeiten gehen soll? hab doch den rentenantrag extra gestellt, weil das mit arbeiten momentan nicht geht. hat das eine auf das andere einfluss? mdk verstehe ich ja noch, aber was will die kk in/mit so einem gespräch? Kennt jemand das von Euch?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den drei letzten Beiträgen (insbesondere dem von "Klemens") an.

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13 Antworten

wat nuam 10.03.2011 | 21:25
sorry, noch eine frage... muss ich dann vorauss. nochmal zum gutachter der drv oder würde die kk das ergebnis vom mdk dann an die drv schicken?
-_-am 10.03.2011 | 22:03
Zitat von wat nu anzeigenausblenden
:P Ja. Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__116.html Man möchte von Ihnen vermutlich vorrangig die Unterschrift unter den Reha-Antrag haben, um die Frist des § 51 SGB V (Frist von zehn Wochen) zu verkürzen, man könnte auch sagen, zu umgehen. Sie müssen aber zu diesem "Beratungsgespräch" nicht gehen. Da Sie ja den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (EU-Renten gibt es nicht mehr) schon gestellt haben, macht der Reha-Antrag jetzt auch keinen Sinn mehr. Rufen Sie dort einmal an und teilen Sie der Krankenkasse mit, dass der Rentenantrag bereits gestellt ist. Vermutlich erübrigt sich dann auch das "Beratungsgespräch".
Schadeam 10.03.2011 | 22:16
Wenn Sie den Rentenantrag doch schon gestellt haben, wird die Krankenkasse glücklich und zufrieden sein. Was die Kasse will ist doch klar: möglichst schnell das Krankengeld beenden, weil Sie in Rente gehen. Und da Sie den Antrag gestellt haben, gibt es mehr dazu nicht mehr zu sagen.
Klemensam 11.03.2011 | 07:50
Sie können normalerweise davon ausgehen, das Sie die Krankengeldzahlung jetzt solange weiter erhalten werden bis die RV über ihren EM-Antrag entscheiden hat. Es wäre relativ unüblich - allerdings nicht unmöglich ! - , das die Kasse die Krankengeldzahlung während der Laufzeit des Antrages auf EM-Rente einfach einstellt. Die Krankenkasse kann über die Krankengeldzahlung bzw. deren Einstellung immer noch selbst entscheiden und ist da an laufende Anträge ( wie einem EM-Antrag ) die an andere Behörden gestellt werden nicht gebunden. Wenn der MDK Sie also für wieder arbeitsfähig hält, kann die Kasse daraufhin sehr wohl die Zahlung des Krankengeldes einstellen und das trotz des gestellten EM-Antrages. Nur deshalb weil ein EM-Antrag gestellt wurde, verhindert das nicht grundätzlich die Einstellung des Kankengeldes ! Wie schon geschrieben wurde ist es jetzt ganz wichtig, das Sie die Krankenkasse - falls noch nicht geschehen - jetzt SOFORT vom gestellten EM-Antrag informieren. Dadurch könnte mindestens das Beratungsgespräch bei der Kasse und womöglich sogar auch der Termin beim MDK hinfällig werden. Aber auch das ist alleine die Entscheidung der Krankenkasse. Sie sind mit dem gestellten EM-Antrag jetzt dem Ansinnen der Krankenkasse zeitlich erheblich zuvorgekommen. Allerdings haben Sie damit auch die dafür vorhandene 10 Wochen Frist eigenmächtig und eigentlich ohne Not verschenkt . Da das Krankengeld normalerweise höher ist als die zu erwartende EM-Rente war dies sicher nicht ganz sio klug. Fristen sind nämlich gerade dafür da, das diese bis zum letzten Tag auch ausgenutzt werden wenn dies für den Antragsteller vorteilhaft ist. Aber daran können Sie jetzt nichts mehr ändern, da die Kasse ihr Dispositionsrecht jetzt nachträglich noch einschränken kann und dies auch mit Sicherheit tun wird. Ein Gutachten des MdK hat für die Enrtscheidung der EM-Rente durch die RV übrigens keine Bedeutung. Da der MDK bzw. die Krankenkasse die Leute immer möglichst frühzeitig aus der Krankengeldzahlung in die EM-Rente abschieben will, fallen deren Gutachten dann auch entsprechend aus. Der MDK vermutet also quasi bei jedem der längere Zeit krank geschrieben ist das EM vorliegt. Das ist aber bei weitem nicht der Fall ! Die RV stellt deshalb immer eigenständige Ermittlungen an ( eventuell auch durch eine Begutachtung bei einem neutralem Facharzt ) und entscheidet dann danach. Auch sind Gutachten der RV grundsätzlich weitaus umfangreicher und wertiger als die des MDK. Haben Sie noch weitere und spezielle Fragen zum Thema Krankengeld / Krankenkasse allgemein können sie diese hier stellen : www. Krankenkassenforum.de
wat nuam 11.03.2011 | 12:09
Hallo, vielen Dank für die Antworten! Ich habe die KK darüber informiert, dass der EM-Rentenantrag bereits läuft. Der Termin für den MDK und das Beratungsgespräch wurden aber dennoch nicht abgesagt. Krankengeld beziehe ich derzeit noch keines. Nun warte ich mal ab, was mich erwartet.
wat nuam 11.03.2011 | 14:32
Hallo, ja, ich bin derzeit noch in der Lohnfortzahlung des AG.
wat nuam 11.03.2011 | 18:12
hallo klemens, also ärger hatte ich bislang nie mit der kk. eine vorgeschichte sicherlich aufgrund krebserkrankung, lange ausfallzeiten, aber das ist schon einige jahre her. vielleicht wollen die, dass ich aufgrund meiner schwerbehinderung in rente gehe. ich schaffe es einfach nicht mehr.
Klemensam 11.03.2011 | 17:44
Das ist aber sehr ungewöhnlich , das man Sie dann schon jetzt zum "Beratungsgespräch" bittet und vor allem dem MDK vorstellt. Obwohl das natürlich durchaus möglich ist, weil ja auch die Lohnfortzahlung letztlich durch die Krankenkasse geleistet wird ( der AG holt sich das Geld ja von der Kasse wieder.. ) Dann gibt es bei ihnen aber offensichtlich schon eine " Vorgeschichte " und Ärger mit der Kasse in der Vergangenheit, sodass man die jetzige AU Schreibung wohl schon zu diesem sehr sehr frühen Zeitpunkt bereits anzweifelt. Deshalb die Vorstellung beim MDK. Ich ahne nichts gutes...
Klemensam 11.03.2011 | 18:54
Ich habe es ehrlich gesagt noch nie gehört, das jemand bereits während der 6 wöchigen Lohnfortzahlung schon dem MDK vorgestellt wurde. Seien Sie also auf der Hut. Irgendetwas planen die bei der Kasse.. Das " Abschieben " wollen in die EM-Rente kann schon sein. Da Sie ja den EM-Antrag schon gestellt haben ist das ja auch ihr Ziel und somit gehen Sie da ja mit der Kasse konform. Mit der Schwerbehinderung hat das ganze aber sicher nichts zu tun. Damit kann man ja grundsätzlich und in vielen Fällen weiter arbeiten. Warten Sie einfach mal ab was die vom MDK von ihnen dann wollen bzw. dann feststellen. Wenn der MDK Sie aber wirklich für Arbeitsfähig erklärt und die Kasse daraufhin dann die Krankengeldzahlung einstellt, müssen Sie sofort Widerspruch dagegen einlegen. Am besten per Rechtsanwalt oder dem Vdk/SoVD. Viel Erfolg und alles Gute.
-_-am 11.03.2011 | 18:56
Zitat von wat nu anzeigenausblenden
:P Nichts Genaues weiß man gar nicht aber das ganz genau! Was wollen Sie mit Ihrer Frage dann eigentlich im Forum erreichen? Dass alle um die Wette spekulieren sollen? Warum fragen Sie nicht einfach die Krankenkasse, um was es bei dem Beratungsgespräch überhaupt gehen soll? Die Krankenkasse ist doch schließlich kein Geheimdienst. Wenn ich jemanden beraten will, kann ich ihm doch in Kurzform mitteilen, warum die Beratung stattfinden soll. Schließlich hat der Betroffene dafür ja auch Zeit und Mühe aufzubringen, hat meines Erachtens daher auch Anspruch auf eine kurze Begründung. Im Übrigen gehören Fragen zur Krankenversicherung auch nicht zu den Themen des Forums. Dass es bei Ihrem Gespräch um einen Rentenantrag gehen könnte, ist doch allenfalls eine Vermutung. Oder habe ich Ihre bisherigen Einlassungen nicht richtig verstanden? Vorstehende Empfehlung (Wink mit dem Zaunpfahl) von "Klemens" daher nochmals: Haben Sie noch weitere und spezielle Fragen zum Thema Krankengeld / Krankenkasse können sie diese besser in einem anderen Forum stellen : www. Krankenkassenforum.de
wat nuam 12.03.2011 | 18:00
Hallo - _ -, Sie scheinen von meinen Fragen etwas genervt zu sein, aber gut, ich kann damit leben. Sicherlich ist mir klar, dass mir hier niemand beantworten kann, was wäre wann und warum. Meine Frage zielte lediglich darauf hinaus, ob jemand diesen Werdegang bzgl. MDK und Gespräch KK kennt. Derzeit ist es so, dass mir das irgendwie alles zu viel ist. Wurde ich krankgeschrieben, da ich die Arbeit mit meiner Behinderung nicht mehr in diesem Umfang bewältigen kann und daraus auch der Antrag auf EM-Rente konsultiert. Ich weiß auch inzwischen, dass Rente und MDK der KK damit nicht unmittelbar in Verbindung stehen. Meine Angst ist halt, dass die Rente nicht durch geht, ich wieder arbeiten muss, obwohl ich weiß, dass ich es nicht mehr schaffe. Aber gut, da muss ich jetzt durch. Vllt. habe ich ja Glück, dass mein Rentenantrag, der seit Dez. bei der DRV liegt, auch bald entschieden ist.
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