Sie können normalerweise davon ausgehen, das Sie die Krankengeldzahlung jetzt solange weiter erhalten werden bis die RV über ihren EM-Antrag entscheiden hat.
Es wäre relativ unüblich - allerdings nicht unmöglich ! - , das die Kasse die Krankengeldzahlung während der Laufzeit des Antrages auf EM-Rente einfach einstellt. Die Krankenkasse kann über die Krankengeldzahlung bzw. deren Einstellung immer noch selbst entscheiden und ist da an laufende Anträge ( wie einem EM-Antrag ) die an andere Behörden gestellt werden nicht gebunden.
Wenn der MDK Sie also für wieder arbeitsfähig hält, kann die Kasse daraufhin sehr wohl die Zahlung des Krankengeldes einstellen und das trotz des gestellten EM-Antrages.
Nur deshalb weil ein EM-Antrag gestellt wurde, verhindert das nicht grundätzlich die Einstellung des Kankengeldes !
Wie schon geschrieben wurde ist es jetzt ganz wichtig, das Sie die Krankenkasse - falls noch nicht geschehen - jetzt SOFORT vom gestellten EM-Antrag informieren.
Dadurch könnte mindestens das Beratungsgespräch bei der Kasse und womöglich sogar auch der Termin beim MDK hinfällig werden. Aber auch das ist alleine die Entscheidung der Krankenkasse.
Sie sind mit dem gestellten EM-Antrag jetzt dem Ansinnen der Krankenkasse zeitlich erheblich zuvorgekommen. Allerdings haben Sie damit auch die dafür vorhandene 10 Wochen Frist eigenmächtig und eigentlich ohne Not verschenkt .
Da das Krankengeld normalerweise höher ist als die zu erwartende EM-Rente war dies sicher nicht ganz sio klug. Fristen sind nämlich gerade dafür da, das diese bis zum letzten Tag auch ausgenutzt werden wenn dies für den Antragsteller vorteilhaft ist.
Aber daran können Sie jetzt nichts mehr ändern, da die Kasse ihr Dispositionsrecht jetzt nachträglich noch einschränken kann und dies auch mit Sicherheit tun wird.
Ein Gutachten des MdK hat für die Enrtscheidung der EM-Rente durch die RV übrigens keine Bedeutung. Da der MDK bzw. die Krankenkasse die Leute immer möglichst frühzeitig aus der Krankengeldzahlung in die EM-Rente abschieben will, fallen deren Gutachten dann auch entsprechend aus. Der MDK vermutet also quasi bei jedem der längere Zeit krank geschrieben ist das EM vorliegt. Das ist aber bei weitem nicht der Fall !
Die RV stellt deshalb immer eigenständige Ermittlungen an ( eventuell auch durch eine Begutachtung bei einem neutralem Facharzt ) und entscheidet dann danach. Auch sind Gutachten der RV grundsätzlich weitaus umfangreicher und wertiger als die des MDK.
Haben Sie noch weitere und spezielle Fragen zum Thema Krankengeld / Krankenkasse allgemein können sie diese hier stellen :
www. Krankenkassenforum.de