Hallo. Person A bekommt zur Zeit ALG2. Person A hat in den letzten 12 Monaten ca. 4 Monate Versicherungspflichtig gearbeitet. Nun stellt Person A einen Antrag auf Medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, würde Person A dann wärend der med. Reha weiterhin ALG2 bekommen, oder Übergangsgeld der DRV, berechnet nach der letzten Vers. pflichtigen Beschäftigung vor dem Erhalt von ALG2?
12.05.2015, 08:40
von
Mario
12.05.2015, 08:42
von
Achill
Alg II wird während der Reha weitergezahlt, das Jobcenter stellt bei der DRV wenn die grds. Voraussetzungen für Übergangsgeld erfüllt sind einen Erstattungsanspruch.
12.05.2015, 11:52
von
Reha-Experte
Ganz so einfach ist es aber nicht. Es gibt auch Ausnahmen. Z.B. kann bei einer länger als sechs-monatigen Entwöhungsbehandlung das Jobcenter die Leistungen einstellen und die Rentenversicherung müsste dann das Übergangsgeld in Höhe des Alg II zahlen! Bei "kurzen" Maßnahme zahlt das Jobcenter normalerweise weiter.