Hallo Buchwurm,
die Arbeitslosigkeit hat keine Auswirkungen auf die Bewilligung der Reha. Inwieweit die Reha Auswirkungen auf die Dauer des ALG-Bezuges hat, kann Ihnen das Arbeitsamt erläutern.
Sollte zu Beginn der Reha das Arbeitsverhältnis noch bestehen, erhalten Sie - wie bei einer Krankschreibung - Lohnfortzahlung. Bei Bezug von Lohnersatzleistungen (KG oder ALG) erhalten sie für die Dauer der Reha grds. Übergangsgeld von der DRV.