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Experten-Antwort

Med. Reha, danach Integrationsmaßnahme

von Jasmin M29.07.2015 | 12:43
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Hallo Zusammen, Ich bin gerade etwas verzweifelt. Vorab ein paar Daten 27Jahre alt, gelernete Bürokauffrau, Abschlzss 2010, danach kein Job im Beruf gefunden. 2011-2014 Callcentetagentin Krankgeschrieben 18.3.14 bis dato Aussteuerung 15.9.15 Gekündigt seit 30.4.14 Tagesklinik sep-nov 2014 Diagnosen : borferline, Angstzustände, schwere rediz. Depression Reha seit 14.7 Bis 11.8 ohne verlängerung (kein kontingent) Werde Au entlassen, für letzten Beruf unter 3 Std, für allgemein über 6 std, soll aber erstmal zuhause bleiben und in ca. 5-6 Monaten eine Integrationsmaßnahme. Rente wied nicht befürwortet. Was tu ich nun? Werde ja nun ausgesteuert und muss uber 6 weitere Monate krank sein fur Nahtlosigkeit. Wird diese de n gezahlt, wenn in Bericht steht ich sei erwerbsfähig über 6 std!? Und muss ich nicht entgegen der Reha dann doch EM Rente beantragen? Und was ist eine Integrationsmaßnahme und kann ich die wirklicj etst in 6 Monaten machen, weil ich ja erst noch zuhause bleiben soll? Wer zahlt nun und wer zahlt die Maßnahme (wird befürwortet in Reha Bericht) gibt es zwischenübergangsgeld in dem Fall? Ich weisd nicht mehr was ich tun soll :-(

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht für Versicherte , welche nach dem 01.01.1961 geboren sind nur dann, wenn das Leistungsvermögen für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter sechs Stunden täglich liegt. Da laut Ihrer Aussage festgestellt wurde, dass Ihr Leistungsvermögen für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über sechs Stunden liegt besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse sollten Sie sich auf jeden Fall bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und klären , ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Ob nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger erforderlich sind und ob hier dann ggf. ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld besteht, sollten Sie nach Beendigung der Rehabilitation direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

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10 Antworten

KSCam 29.07.2015 | 18:14
Wenn in der Reha festgestellt wird, dass Sie grundsätzlich mehr als 6 Stunden arbeiten können und es auch feststeht, dass Krankengeld bis längstens 15.09. (also in 7 Wochen) endet, macht eine Krankschreibung über diesen Termin hinaus nicht wirklich Sinn. Dann geht es darum einen entsprechenden Job zu finden, ob das durch berufliche Maßnahmen der DRV oder vom Arbeitamt gefördert werden kann, müssen Sie vor Ort klären. Wenn Sie nicht krank geschrieben werden, sollten Sie zunächst mal problemlos ALG bekommen können.
Jasmin Mam 29.07.2015 | 18:49
Ich werde dennoch AU entlassen und empfehlung sind ca 6 Monate weiter Au, also wrr zahlt nun was?
Schadeam 29.07.2015 | 22:40
Dann soll Sie hält der Hausartzt spätestens ab 15.9. wieder gesund schreiben. Wenn nicht, des Menschen Willen ist sein Himmelreich. sie werden ja sehen wie die Kollegen beim Arbeitsamt reagieren. Seien Sie auf Kommentare wie "Kommens wieder wenn Sie gesund sind, Kranke können wir nicht vermitteln"gefasst. Mein erster Beitrag war ja nur ein gut gemeinter Tipp wies für Sie am problemlosesten geht....
Jasmin Mam 29.07.2015 | 23:16
Die Arge bekommt doch garkeine Krankmeldung, die entscheidet doch selbst, ob ich Nahtlosigkeitsregelung bekomm oder nicht, im Bericht steht AU. Ich soll Antrag auf LTA stellen, da medizinische Reha nicht ausreicht. Bis zu der Entscheidung muss ich ja von irgendwem Geld bekimmen.
???am 30.07.2015 | 09:16
Stellen Sie zuerst mal Ihren LTA-Antrag. Das sollten Sie gleich machen, da ja die Entscheidung über Ihren Antrag ja auch etwas Zeit braucht und Sie bei einer Bewilligung noch zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. Und ob Ihr Reha-Fachberater Sie dann für eine Integraionsmaßnahme geeignet hält und wann dort der nächste Platz frei ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das mit dem Zwischenübergangsgeld ist eine recht knifflige Sache. Einfach auf Verdacht, dass da mal eine Maßnahme kommen könnte, bekommen Sie es jedenfalls nicht. Häufig wird erst im Nachhinein (mit Beginn der LTA-Maßnahme) der Anspruch festgestellt. Können Sie die Zwischenzeit überbrücken? Für die Zeit nach dem 15.09. könnten Sie ja auch bereits jetzt mit Ihrem Arbeitsamt reden. Dann sehen Sie ja schon mal, wie dort reagiert wird und können entsprechend die Weichen (Krankschreibung ja oder nein) stellen. Außerdem wird meines Wissens als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Integrationsmaßnahme häufig gefordert, dass man sich vorher schon auf Arbeitssuche begeben hat (natürlich erfolglos beworben). Vielleicht können/sollten Sie da auch bereits aktiv werden. Übrigens: Dass Ihnen quasi 2 Wochen vor Reha-Ende gesagt wird, wie Sie entlassen werden, finde ich schon interessant. Mancher, der sich auf die Aussagen verlassen hat, hat bei der Lektüre des Entlassungsberichts dann sein blaues Wunder erlebt.
Jasmin Mam 30.07.2015 | 10:56
Das ist ja der Witz, ich habe in der Reha Anwendungen täglich unter 3 Std, weil ich nicht stabil genug bin. Dann sagt man mir nach der 2. Woche (erste Woche keine Anwendungen und vor Entscheidung erst ein Gespräch), dass ich uber 6 Std arbeiten kann (ohne dies zu testen) obwohl ich selbst für Anwendung zu unstabil bin. Warum tun die sowas, nur um eine LTA durchzukriegen? Da muss man ja über 6 std erwerbsfähig sein.
Jasmin Mam 30.07.2015 | 17:43
Sie verstehen mein Problem nicht, ich bin psychisch nichtmal in der Lage meinen eigenen Haushalt zu führen und dies wurde auch erkannt, deswegen kaum Anwendung, da es sonst zu viel wird. "sie sind für mehr psychisch nicht stabil genug" dann sagte sie ich soll eine LTA machen und wäre für vollzeit arbeitsfähig. O-Ton "Die RV verlangt von uns einen Plan"
KSCam 30.07.2015 | 17:26
Die ärzte in der Reha tun sicher nichts "nur um eine LTA durchzukriegen". Das ist denen mit Verlaub piepegal, ob Sie nach der Entlassung aus der Reha irgendwann eine LTAbekommen oder auch nicht. Da Sie ja ohnehin bisher alles angezweifelt haben, was man Ihnen im Forum so vorschlägt, frage ich mich, warum Sie nachfragen, wo Sie doch eh alles besser wissen? Sie haben schon tipps genug bekommen, ob Sie die befolgen oder machen was Sie wollen, ist Ihre Sache. Alles Gute
Planam 30.07.2015 | 18:05
na dann "Plan" mal regelmässige Arbeit ein und gut isses.
Jasmin Mam 30.07.2015 | 18:27
Also nach dem Motto "stell dich nicht so an" keine Ahnung von Depression etc.?
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