Hallo,
ob eine weitere medizinische Rehabilitation gewährt werden kann, ist ohne individuelle Hintergrundinformationen und medizinischer Prüfung nicht zu beantworten.
Grundsätzlich werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht. Sind vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich, gilt die Vierjahresfrist aber nicht unbedingt - hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung nach medizinischer Prüfung.
Sie geben an, dass Sie aktuell eine Weiterbildung als LTA-Maßnahme durchführen, die gerade wegen Krankheit unterbrochen ist. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen sich schnellstmöglich direkt mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater in Verbindung zu setzen, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung