Hallo Dackel,
Die Aussage: „Habe irgendwo im Netz gelesen, solange nicht alle Möglichkeiten über die KK ausgeschöpft sind, lehnt der Rentenversicherungsträger die medizinische Reha eh ab.“
Ist nicht zutreffend. Stellen Sie den Antrag auf die Rehabilitationsmaßnahme. Sollte die Rehabilitation medizinisch erforderlich sein und dem Erhalt beziehungsweise der Wiederherstellung Ihrer Arbeitskraft dienen, wird die Rentenversicherung Ihnen die Reha-Maßnahme bewilligen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.