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Experten-Antwort

Med. Reha trotz Erwerbsmindeungsrente?

von Gast1615.12.2016 | 09:56
1252 Ansichten
4 Antworten

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Hallo in die Runde, der Antrag eines Klienten auf Erwerbsminderungsrente wurde, auch nach Widerspruch abgelehnt. Der Klient möchte es weiter versuchen und ggf. klagen. Meine Frage: Ist es möglich, parallel hierzu eine medizinische Reha zu beantragen? Wenn dem so ist, müsste man diese dann, zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit, bei der DRV stellen, oder?! Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.12.2016 | 11:12

Grundsätzlich kann jederzeit ein Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Ggf. wird dieser mit der Bearbeitung zurückgestellt, bis das laufende Klageverfahren hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente abgeschlossen ist.

3 Antworten

Gast16am 15.12.2016 | 11:17
Hallo, vielen Dank für Ihre schnellen Antworten, mit denen ich gut weiterarbeiten kann! Viele Grüße
Rentensputnikam 15.12.2016 | 11:12
Hallo Gast16. Bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderungsrente wird immer der Grundsatz Reha vor Rente geprüft! Sollte diesbezüglich kein Hinweis im Ablehnungsbescheid enthalten sein, steht es dem Versicherten natürlich frei, einen Antrag auf medizinische Reha bei seinem zuständigen Rententräger zu stellen. Inwieweit einem solchen separaten Antrag durch dem sozialmedizinischen Dienst entsprochen wird, bleibt abzuwarten. MfG
KSCam 16.12.2016 | 16:49
Die Frage nach einer Reha müsste sich normalerweise schon längst gestellt haben. Darauf kommt man doch nicht erst nach Renten- und Widerspruchsverfahren, also monatelangem hin- und her. Jeder der das Ziel hat wieder gesund zu werden und arbeiten zu können, müsste sich doch längst überlegt haben ob eine Reha hilfreich sein kann - auf diese geniale Idee komme ich doch nicht erst wenn der Widerspruch auch abgelehnt ist und ich vor dem Sozialgericht lande, oder? Jeder der behandelnden Ärzte müsste sich doch schon mal gefragt haben, ob eine Berentung mit einer Reha zu verhindern wäre - oder sind die alle doof? So gesehen erscheint mir die Fragestellung doch sehr naiv zu sein. Vor allen wenn Sie von einem Klienten reden, das erweckt doch den Eindruck, dass Sie Ahnung haben sollten, oder?
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