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med. Reha + Übergangsgeld + Zuzahlung

von Alicia26.06.2008 | 14:05
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3 Antworten

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Hallo, mit mittlerweile seit Monaten krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse Antrag auf med. Reha beim Rentenversicherungsträger zugeschickt bekommen, da ich mich endlich nach OP wieder einigermaßen bewegen kann. Allerdings war kein Antrag auf Übergangsgeld dabei. Reicht man den Antrag auf Übergangsgeld am besten gleichzeitig mit ein, oder wird der nach Antragstellung von der Rentenversicherung zugeschickt? Außerdem hätte ich da noch eine Frage, wie sieht das bei einer stationären Reha mit Zuzahlungen bei mir aus. Die muss ich doch nicht zahlen, da ich ja Krankengeld bzw. Übergangsgeld beziehe? Ist das richtig? Vielen Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Alicia,

damit Rehabilitanden auch während der Rehabilitationsleistung ihren Lebensunterhalt bestreiten können, besteht grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld.

Mit der Bewilligungsmitteilung werden Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen übersandt. Bei der Berechnung des Übergangsgeldes wird die Berechnungsgrundlagen nicht neu ermittelt, sondern die bereits für Ihre Krankengeldberechnung maßgebenden Entgelte berücksichtigt.

Versicherte, die während der medizinischen Rehabilitationsleistung Übergangsgeld beziehen sind von der Zuzahlung befreit.

2 Antworten

rehaam 26.06.2008 | 14:14
Wenn sie Krankengeld beziehen bekommen sie während der Reha Übergangsgeld, dies schließt gleichzeitig eine Zuzahlung aus, das is t richtig. Einen *antrag* auf Übergangsgeld bekommen Sie mit dem Bewilligungsbescheid zugesandt, es ist aber ausreichend wenn Sie Ihrer Krankenkasse sagen, dass Sie die Verdienstbescheinigung an die Rentenversicherung schicken soll (das Übergangsgeld berechnet sich aus dem gleichen Verdienst wie das Krankengeld wenn Sie bis vor Rehabeginn Krankengeld bekommen).
Aliciaam 26.06.2008 | 14:49
Hallo, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Viele Grüße
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