Hallo Alicia,
damit Rehabilitanden auch während der Rehabilitationsleistung ihren Lebensunterhalt bestreiten können, besteht grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld.
Mit der Bewilligungsmitteilung werden Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen übersandt. Bei der Berechnung des Übergangsgeldes wird die Berechnungsgrundlagen nicht neu ermittelt, sondern die bereits für Ihre Krankengeldberechnung maßgebenden Entgelte berücksichtigt.
Versicherte, die während der medizinischen Rehabilitationsleistung Übergangsgeld beziehen sind von der Zuzahlung befreit.