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Experten-Antwort

med. Reha - Übergangsgeld

von frager06.06.2013 | 10:07
1307 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, wann wird denn das Übergangsgeld ausbezahlt? Nach meinen Informationen kommt das u.a. darauf an bei welcher RV jemand versichert ist. Die einen bekommen einen Vorschuß für 14 Tage ohne einen Antrag auf Abschlagszahlung gestellt zu haben, die anderen das Geld erst nach Abschluß der Reha und weitere Varianten. Eine tel. Nachfrage bei einer RV-Regio ergab, dass das sogar vom Sachbearbeiter abhinge und es keine allg. gültige Regelung gäbe (außer: spätestens nach Abschluß der Reha). Dabei gibt es doch nur noch DIE DRV, oder doch nicht???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie die andern Forumteilnehmer bereits mitgeteilt haben, kommt es insbesondere auf das Vorliegen aller berechnungserheblichen Unterlagen an. Bei Verzögerungen bzw. Informationsbedarf können/sollten Sie sich an Ihre(n) zuständige(n) Sachbearbeiter(in) wenden.

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2 Antworten

Useram 06.06.2013 | 10:15
Ja, es gibt keine einheitliche Regelung dafür. Was auch nicht sinnvoll wäre, da oft alle Unterlagen zur Berechnung des ÜG erst nach Ende der Reha vorliegen. Daher wird bei manchen Sachbearbeitern das ÜG bei allen fällen erst nach der Reha ausbezahlt, und bei den anderen Sachbearbeitern wird das ÜG schon ausbezahlt, sobald alle Unterlagen vorliegen. Es gibt bei der einen und bei der anderen Variante vor und Nachteile (für die DRV und für die Versicherten).
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 06.06.2013 | 12:46
Bei vorliegen aller berechnungserheblichen Unterlagen wird das Übergangsgeld grundsätzlich - bei stationären Maßnahmen sofort - bei ambulanten Maßnahmen nach Ende der Maßnahme berechnet und ausgezahlt.
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