Hallo Bettina,
ist während einer Rehabilitation eine medizinische Behandlung außerhalb der Reha-Einrichtung erforderlich, wie in Ihrem Fall eine stationäre Krankenhausbehandlung, kann die Leistung anschließend grundsätzlich fortgeführt werden. Dauert die Unterbrechung jedoch länger als 14 Tage, gilt die Reha als abgebrochen.
Sicherlich wäre es nicht verkehrt, mit Ihrem Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Rücksprache zu halten.