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Experten-Antwort

Med. Reha wegen Krankenhausaufenthalt und anschließender AU unterbrochen

von Bettina21.06.2019 | 14:33
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3 Antworten

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Hallo, leider musste ich meine ambulante med. Reha (DRV Westfalen) wegen eines Krankenhausaufenthaltes am dritten Tag abbrechen. Ich war nun 8 Tage im Krankenhaus und werde anschließend noch AU sein (wie lange, weiß ich noch nicht genau, aber nach ersten Prognosen noch mind. 1 Woche). Es handelt sich um eine neue Erkrankung, die mit der Reha nichts zu tun hat. Wie geht es jetzt mit der Reha weiter? Die Klinik hatte so einen Fall noch nicht, es hörte sich beim letzten Telefonat so an, als wäre das Verhandlungssache mit der DRV...? Viele Grüße, Bettina

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettina,

ist während einer Rehabilitation eine medizinische Behandlung außerhalb der Reha-Einrichtung erforderlich, wie in Ihrem Fall eine stationäre Krankenhausbehandlung, kann die Leistung anschließend grundsätzlich fortgeführt werden. Dauert die Unterbrechung jedoch länger als 14 Tage, gilt die Reha als abgebrochen.

Sicherlich wäre es nicht verkehrt, mit Ihrem Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Rücksprache zu halten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Bettina,

bei Arbeitsunfähigkeit während einer Reha-Maßnahme soll folgende Regelung einheitlich für alle Rentenversicherungsträger maßgebend sein:

• bei bis zu 7 Kalendertage kann die Einrichtung selbst entscheiden, ob

es sinnvoll ist, die Rehabilitationsleistung nach der Krankheit

fortzusetzen

• bei bis zu 14 Tagen ist mit dem RV-Träger abzustimmen, ob die Reha

fortgesetzt werden kann

• bei längerer Krankheit als 14 Tage ist die Reha grundsätzlich nicht

fortzusetzen.

Wird die Reha wegen längerer Erkrankung (mehr als 14 Tage) abgebrochen, muss leider ein neuer Antrag gestellt und ein neues Gutachten eingeholt werden.

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1 Antworten

Bettinaam 24.06.2019 | 12:01
Hallo, heute habe ich mit der Sachbearbeiterin der DRV Westfalen telefoniert. Ihr liegen weder eine Meldung über den Beginn der Reha noch über die Unterbrechung vor (die Reha-Klinik sagt, dass sie alles per DFÜ übertragen bzw. gefaxt hätten). Sie verweist zur weiteren Klärung an die Klinik. Die Klinik sagt, man könnte die Reha fortsetzen, wenn ich z. B. nächste Woche wieder Reha-fähig bin (auch noch nach den 14 Tagen!!!) und die fehlenden Tage per Verlängerung dranhängen. Mit dieser Lösung, die ich etwas sonderbar finde, wird mir jedoch die Möglichkeit genommen, eine "richtige" Verlängerung, sofern sie notwendig wäre, in Anspruch zu nehmen. Kann das alles so sein, wie oben beschrieben? Oder irrt sich hier jemand? Was wäre die Folge einer offiziell abgebrochenen Reha? Neuer Antrag, neues Gutachten? Gruß, Bettina
Deutsche Rentenversicherung
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