Nach längerer Erkrankung stellte ich auf Anraten meines Arztes einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel war eine Bildungsmaßname zur Reintegration ins Arbeitsleben in einem anderen Arbeitsfeld als zuvor.
Dieser Antrag wurde erst nach längerer Zeit im Widerspruchsverfahren bewilligt. Im Anschluß folgte ein langes Hin und Her bezüglich der Ausgestaltung der Leistung. Ich wartete buchstäblich monatelang auf Informationen der Rentenversicherung, sammelte zwischendurch wie vereinbart Infos zu Maßnahmenanbietern und ließ mir dort Kostenvoranschläge erstellen. Schließlich lehnte die DRV die beantragte Maßnahme ab. Ich legte Widerspruch ein und man bot mir schließlich eine 6-wöchige stationäre "Reha / Belastungserprobung / Arbeitstherapie" an. Diese halte ich (v.a. nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der DRV) für wenig zielführend und bin am überlegen, ob ich zustimme.
Zwischenzeitlich hat sich aus m. Sicht und der Sicht des zuständigen Facharztes eine Notwendigkeit zu einer medizinischen Reha für ein neues Gesundheitsproblem ergeben.
Diese ist aus unserer Sicht vorranging.
- Ist diese auch für die DRV vorrangig vor der Belastungserprobung bzw. wer entscheidet das?
- Ich bin mittlerweile aus dem ALG1 ausgesteuert und einkommenlos, ist die DRV die zuständige Kostenträgerin für eine mediz. Reha?
- Kann bzw. sollte ich freiwillig in die RV einzahlen (bin derzeit freiwillig krankenversichert, einkommenslos)?
- Wäre die freiwillige RV Voraussetzung für eine Kostenübernahme der DRV bei der mediz. Reha?
- Kann in der mediz. Reha eingeschätzt werden, ob ich belastungsfähig bin? Sodass die Belastungersprobung damit ersetzt wird?
Danke im Voraus für Tipps und Kommentare.