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Experten-Antwort

Med. Reha

von Nikki28.12.2015 | 17:17
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach längerer Erkrankung stellte ich auf Anraten meines Arztes einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel war eine Bildungsmaßname zur Reintegration ins Arbeitsleben in einem anderen Arbeitsfeld als zuvor. Dieser Antrag wurde erst nach längerer Zeit im Widerspruchsverfahren bewilligt. Im Anschluß folgte ein langes Hin und Her bezüglich der Ausgestaltung der Leistung. Ich wartete buchstäblich monatelang auf Informationen der Rentenversicherung, sammelte zwischendurch wie vereinbart Infos zu Maßnahmenanbietern und ließ mir dort Kostenvoranschläge erstellen. Schließlich lehnte die DRV die beantragte Maßnahme ab. Ich legte Widerspruch ein und man bot mir schließlich eine 6-wöchige stationäre "Reha / Belastungserprobung / Arbeitstherapie" an. Diese halte ich (v.a. nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der DRV) für wenig zielführend und bin am überlegen, ob ich zustimme. Zwischenzeitlich hat sich aus m. Sicht und der Sicht des zuständigen Facharztes eine Notwendigkeit zu einer medizinischen Reha für ein neues Gesundheitsproblem ergeben. Diese ist aus unserer Sicht vorranging. - Ist diese auch für die DRV vorrangig vor der Belastungserprobung bzw. wer entscheidet das? - Ich bin mittlerweile aus dem ALG1 ausgesteuert und einkommenlos, ist die DRV die zuständige Kostenträgerin für eine mediz. Reha? - Kann bzw. sollte ich freiwillig in die RV einzahlen (bin derzeit freiwillig krankenversichert, einkommenslos)? - Wäre die freiwillige RV Voraussetzung für eine Kostenübernahme der DRV bei der mediz. Reha? - Kann in der mediz. Reha eingeschätzt werden, ob ich belastungsfähig bin? Sodass die Belastungersprobung damit ersetzt wird? Danke im Voraus für Tipps und Kommentare.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nikki,

welche der von Ihnen geschilderten Maßnahmen für Sie zielführend sind können wir in diesem Forum nicht einschätzen, da wir Ihren Einzelfall nicht kennen. Eine Klärung können Sie nur in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt und der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers erreichen. Wir empfehlen eine erneute Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeiter/dem Reha-Berater der Rentenversicherung. Diese wäre in jedem Fall auch der richtige Ansprechpartner für eine medizinische Reha-Maßnahme.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nikkiam 28.12.2015 | 17:54
Hallo Experte, danke für Ihre Rückmeldung. Können Sie zu folgenden Punkten noch etwas sagen: - Ist die DRV die zuständige Kostenträgerin für eine mediz. Reha? - Kann bzw. sollte ich freiwillig in die RV einzahlen (bin derzeit freiwillig krankenversichert, einkommenslos)? - Wäre die freiwillige RV Voraussetzung für eine Kostenübernahme der DRV bei der mediz. Reha? Danke.
Schadeam 28.12.2015 | 19:24
Das lässt sich abschließend so nicht sagen, weil wir einfach zu wenig von Ihnen wissen (z.B. bisheriges Versicherungsverhältnis). Wenn die DRV nicht zuständig wäre, wäre halt die Krankenkasse für die med. Reha zuständig. und ob freiwillige Beiträge sinnvoll sind oder nicht, kann man auch nur beurteilen, wenn man mehr von Ihnen weiß (s.o.). So lange wie Sie in dieser Sache schon "rummachen" hätte sich doch schon massig Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch bei der DRV ergeben müssen. Dort kennt man Ihre Daten und kann Sie beraten. Nicht immer ist die Anfrage im Online Forum das Gelbe vom Ei.....
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