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Experten-Antwort

Med. Rehabilitation am Toten Meer

von schemesch12.04.2011 | 17:22
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe schwere Schuppenflechte und mir wurden schon einige Male von meiner Krankenkasse Kuren am Toten Meer in Israel gewilligt. Das ist das einzige, was mir wirklich längerfristig hilft. Ich habe hier in D schon diverse Kliniken und Kureinrichtungen ausprobiert und keine hat so gut und lange geholfen wie die Kuren am Toten Meer. In diesem Jahr habe ich wieder einen Antrag bei meiner Krankenkasse gestellt und die haben meinen Antrag an die Rentenversicherung Bund weitergeleitet. Nun werde ich schon seit Monaten mit Formularen und Schreiben bombardiert, die ich nur mit Unwillen ausgefüllt habe. Ich weiß, dass die Rentenversicherung Israel nicht bewilligen (Auskunft am Telefon) und ich wiederum kann aber in D nicht mehr in eine Klinik. Ich habe auch schon mehrfach in Berlin angerufen und gebeten, mir Israel zu bewilligen oder gänzlich abzulehnen, damit ich wieder über die Krankenkasse beantragen kann. Meiner Bitte wurde nicht gehört, im Gegenteil, nun muss ich zu mehreren Gutachtern..... Ich möchte aber doch gar nichts von der BfA, da sie ja Israel nicht bewilligen. Ich möchte eine Ablehnung. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Wie kann ich mich verhalten, dass die BfA mich nicht wieder in eine Klinik in D schickt, wo ich gar nicht hinmöchte, da es mir absolut nichts bringt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo schemesch,

Es gibt im Sozialgesetzbuch eine genau geregelte Zuständigkeitsabgrenzung bei medizinischen Rehamaßnahmen. Sind die Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt, ist der Rentenversicherungsträger zuständig. Dies bedeutet, dass auch im Falle der Ablehnung durch die DRV Bund die Krankenkasse in der Regel keine Leistung erbringen wird.

Sie müssen daher die Entscheidung der DRV Bund abwarten und dort ggf. in Widerspruch bzw. anschließend Klage vor dem Sozialgericht gehen.

Sie haben bei der Auswahl der Klinik ein Wunsch- und Wahlrecht die Entscheidung trifft jedoch der RV-Träger nach pflichtgemäßem Ermessen und medizinischer Notwendigkeit. So will es das Gesetz.

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8 Antworten

Elisabetham 12.04.2011 | 18:35
Du musst die Gutachter von deinem Anliegen überzeugen. Das ist verdammt schwierig, wovon ich ein Lied singen kann, aber wenn die Gutachter der Meinung sind, dass man dich auch in der BRD heilen kann, hast du einen schweren Stand. Zwar empfehlen die Gutachter nur, aber die SB folgen meist deren Entscheidungen. Das würde sonst keinen Sinn machen, jemanden erst zum Gutachter zu schicken.
Useram 13.04.2011 | 06:40
Ist es denn bekannt, Herr Sozialrechtler? Woher nehmen Sie diese Behauptungen? Link?
Useram 13.04.2011 | 06:41
Außerdem, haben Sie Belege dafür dass die Pharmalobby daran schuld ist? Denn einfach so Sachen behaupten kann ja jeder. Ich könnte auch sagen, die DRV ist an Fukushima schuld, denn die DRV ist ja so böööse ;-)
Nixam 13.04.2011 | 06:57
Die Deutsche Rentenversicherung gewährt Leistungen ausschließlich innerhalb der deutschen Grenzen...Außnahme Klinik Davos/Schweiz. Für die von Ihnen angesprochenen Rehabilitationsbehandlungen ist ausschließlich die Krankenversicherung zuständig. Der RV-Träger hat keine Verträge mit im Ausland tätigen Kliniken wie Totes Meer oder ähnliches. Sagen Sie beider Untersuchung, daß Sie keine Reha in Deutschland sondern in Israel wünschen. Dann erhalten Sie postwendend von der DRV Bund die Ablehnung, welche Sie Ihrer Krankenkasse vorlegen können. Viele Grüße Nix
Klemensam 13.04.2011 | 17:16
Warum holen Sie sich in dem Fall denn nicht mal eine rechtsverbindliche Auskunft bei einem Anwalt ein ? Verstehe ich nicht. Ein Anwalt sagt ihnen das doch in 2 Minuten was Sie wissen wollen. Dann haben Sie endlich konkrete Gewissheit und vor allem bekommen Sie auch eine Auskunft was man noch machen könnte, um diese Reha am Toten Meer zu bekommen.
schemescham 13.04.2011 | 16:49
Danke für die Nachrichten. Aber genau das möchte ich nicht. Ich habe diese Krankheit schon lang genug um zu wissen, was mir guttut und was nicht. Ich gehe in keine Klinik mehr hier in D, da ich (und mein Dermatologe) das auch nicht beantragt haben. Ich habe eine Kur für das Tote Meer bei meiner Kasse beantrag und nicht eine Kur bei der Rentenversicherung für eine Maßnahme in Deutschland. Ich habe auch schon diverse Gesetzestexte studiert, die die Zuständigkeit beschreiben, aber ich weiß immer noch nicht, warum in den letzten Jahren immer meine Kasse für diese Maßnahme zuständig war und plötzlich nun dieser Antrag an die BfA weitergeleitet wurde. An meiner beruflichen und gesundheitlichen Situation hat sich nichts geändert. Ich habe auch in diversen Telefongesprächen die SB der BfA über meine Situation informiert und gebeten, meinen Antrag (den ich ja so gar nicht gestellt habe) abzulehnen. Wer kann mir weiterhelfen? Ich bin mittlerweile auch nervlich sehr angeschlagen, da der ganze Kampf mit der BfA an die Substanz geht.
Elisabetham 13.04.2011 | 18:43
Ich kann nur Davos empfehlen. Meine Schwester war vor vielen Jahren wegen ihrer Schuppenflechte über die DRV dort und hat seit dem keinen Krankheitsschub mehr.
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