Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Med./Berufl. Arbeits-/Belastungserprobung

von Poldibär24.02.2014 | 23:29
2060 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte derzeit noch ALG1, habe im Feb. 2013 einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Zwischenzeitlich war ich bei einem von der DRV bestellten Gutachter und habe nun eine Med./Berufl. Arbeits-/Belastungserprobung von der DRV bewilligt bekommen. Mein ALG1 ruht wohl in dieser Zeit und ich soll Übergangsgeld bekommen. Was ist, wenn meine Rente nach dieser Maßnahme nicht bewilligt wird, wovon soll ich dann leben? Ich kann momentan einfach nicht mehr und diese Masßnahme macht mich total fertig und es geht mir jeden Tag schlechter als vorher. Wer hat Erfahrungen und hat sowas schon mitgemacht? Bzw. wie ist es weitergegangen? P-S- Ich hab meine Stelle noch, ich bin im Öffentl. Dienst und das Arbeitsverhältnis ruht. Aber ewig macht das mein Arbeitgeber sicher nicht mit. Ich habe Angst, dass man mich zwingt, mir eine andere Arbeit zu suchen. Ich würde ja gerne arbeiten, aber es geht momenta einfach nicht. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Poldibär,

den sehr ausführlichen Einlassungen von EM-Rentner schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

EM-Rentneram 25.02.2014 | 08:06
Morgen Poldibär, ich habe so eine Testung schon hinter mir, allerdings in einem stationären Reha-Rahmen. Ich wurde aus der Reha entlassen, mit der Empfehlung 1 Jahr EM-Rente. Von der DRV habe ich dann eine unbefristete Rente bekommen. Diese Erprobung ist anstrengend, dass stimmt. Haben Sie schon einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beim Versorgungsamt gestellt? Vielleicht kommt ja mindestens ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 raus. Dann können Sie einen Antrag auf Gleichstellung bei der Arbeitsagentur stellen und sie haben den erhöhten Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter. Im ÖD gibt es das verpflichtende "Wiedereingliederungsmanagement" für den Arbeitgeber. So einfach werden Sie nicht entlassen. Lesen Sie mal in Ihrem Tarifvertrag nach, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Betriebsrat auf, gibt es einen Schwerbehindertenvertreter. Falls Sie wirlich wieder ins Berufsleben zurück müssen, gibt es sicherlich einige Möglicheiten, damit es Ihnen auf der Arbeit leichter fällt. Anderer Arbeitsplatz, technische Hilfsmittel, weniger Arbeitsstunden... Ich habe erlebt "Wissen ist Macht", ich habe mich durch alle Richtlinien, Gesetze etc. gearbeitet, damit ich weiß, welche Rechte und Pflichten ich habe, was es für Vorgaben und Kann-Regelungen bei den Ämtern gibt. Ich habe mir von allem Kopien geben lassen, sei es Gutachten nach Aktenlage von der Arbeitsagentur, von der Reha etc. Nichts telefonisch regeln, alles schriftlich machen, selbst Anträge formulieren, die Gesundheit nicht außer acht lassen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Poldibäram 12.03.2014 | 23:49
Hatte heute ein Gespräch mit der Sozialarbeiterin hier. Das Ergebnis der Belastungserprobung ist: Ich bin nicht ausreichend belastbar für ein Wiedereingliederung oder eine Arbeitstrainingsmaßnahme. Mein ALG I läuft jedoch im Mai aus und dann steh ich ohne finanzielle Unterstützung da. Harz4 werde ich nicht bekommen. Ich werde lt. Arzt als nicht arbeitsfähig/belastbar entlassen werden. Empfehlung des Arztes wird wohl sein: Medizinische Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, daher Psychiatrische Tagesklinik und Mediaktion bis zu Höchstdosis, danach bei ausreichender Stabilisierung eine Trainingsmaßnahme in einer Übungsfirma (selber Träger wie da wo ich grade bin). Klingt für mich so als ob hier nur die Leute „verschoben" werden und man seine „Häuser auslasten" will. Ich hab jedoch die Schn… so voll von den ständigen Aufenthalten in Kliniken und den Pillen, da es mir danach nicht wirklich dauerhaft besser ging. Seit ich in dieser Maßnahme bin geht es mir schlechter als vorher und dann solch eine Empfehlung ???? Mein Rentenantrag läuft ja schon seit Anfang. 2013. Auf meine Frage wovon ich denn ab Mai leben soll und ob ich den Rentenantrag nochmals stellen soll kam die Antwort - von uns wird keine Befürwortung für Rente kommen. Wer entscheidet denn jetzt über Rente? die DRV oder diese "Maßnahmeneinrichtung". Wie lange soll ich warten um mal nachzufragen, wie der Sachstand bei der DRV ist. Ich hab ja auch zwei "Kundennummern" - eine für den Rentenantrag aus 2013 und eine von dieser "Maßnahme". Ich habe einen GdB von 50% Irgendwie macht sich mal wieder Panik in mir breit. Ich werd von einer "Einrichtung" in die nächste verfrachtet und es geht mir schlechter als vorher. Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026