Hallo twingozicke,
grundsätzlich hat die Expertin recht. Sie können gegen den Bewilligungsbescheid rein theoretisch Widerspruch einlegen, in etwa so:
"Gegen den Bescheid vom .... lege ich hiermit Widerspruch ein und wünsche in eine Rehabilitationseinrichtung zu kommen, die näher an meinem Wohnort liegt."
Jetzt kommt allerdings das Problem dazu:
WAS ist der Grund hierfür? ZU WEIT ist kein Grund für eine Absage dieser Klinik. Sie bekommen die Fahrtkosten - ob Bahn oder eigenes Kfz - von der DRV bezahlt bzw. erstattet. Die Reha-Klinik wird nach Ihrem Krankheitsbild ausgesucht. Wenn man keine andere Klinik kennt, ist es immer schwierig, sich eine "Wunschklinik" auszusuchen.
Dies können Sie folgendermaßen recherchieren: Gehen Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de, suchen Ihre zuständige DRV heraus. Dann klicken Sie den links stehenden Link an: Rehabilitationskliniken und suchen nach einer geeigneten Klinik (nach dem Krankheitsbild).
Ich weiß nicht, ob Ihnen dies viel nützt. Einen anderen Rat kann ich Ihnen leider nicht geben.
MfG Rosanna.