Hallo Willi,
für medizinische Gutachten gibt es weder ein von der Verwaltung festgelegtes noch ein gesetzliches Verfallsdatum. Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich Ihre Leiden wesentlich verschlimmert haben, verlangen Sie doch ein neues Gutachten.
Ich nehme allerdings wegen der Verfahrensdauer (seit 2004!!!! Rentenverfahren?) an, Ihr Fall liegt bereits vor dem Sozialgericht, hier muss der zuständige Richter das notwendige veranlassen.