Hallo Bine Bre,
bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt weiter krankschreiben. Nach Beendigung der medizinischen Reha-Maßnahme zahlt Ihre Krankenkasse erneut Krankengeld. Die Kostenübernahme durch die Rentenversicherung wäre nur dann möglich, wenn die Wiedereingliederung unmiitelbar im Anschluß von 4 Wochen (28 Tagen) nach Beendigung der Anschlussheilbehandlung beginnen würde.