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Experten-Antwort

Medizinische Daten von RV erhalten ?

von Schlapphut11.04.2011 | 04:17
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Hallo, ich habe eine Ablehnung bekommen, für eine Erwerbsminderungsrente, da bestimmte Vor. fehlten. Allerdings zähle ich als "Dauerhaft voll erwerbsgemindert". So steht es kurz geschrieben im Bescheid. Frage 1: Gibt es eine Möglichkeit einen seperaten Bescheid tzu erhalten wo es alleine um diese medizinische Feststellung der Rentenversicherung geht? Wo dies näher erläutert wird und so was? Frage 2: Nun erhalte ich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Einmal im Jahr soll ich einen Folgeantrag stellen, das Problem ist: Ich erhalte ja keine Rente, wie kann ich Beweisen das ich immer noch dauerhaft voll erwerbsgemindert bin? Kann ich von der Rentenversicherung jedes Jahr eine aktualisierte "Feststellung" erhalten, mit "frischem " Briefdatum, oder wie ist das? Vielen lieben Dank. Anna-Schlapphut

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den vorherigen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.

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10 Antworten

Nixam 11.04.2011 | 06:51
Legen Sie Widerspruch ein gegen den Bescheid und bitten Sie um Übersendung der medizinischen Unterlagen. Geben Sie sicherheitshalber einen behandelnden Arzt an, an diesen die Gutachten/Befunde hingesandt werden könnten, wenn man Ihnen diese nicht selbst aushändigen/übersenden möchte. Schreiben Sie: Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ... ein. Ich bitte um Akteneinsicht inklusive der medizinischen Unterlagen. Eine aktualisierte Feststellung Ihrer Erwerbsminderung gibt es nicht. Sie müssen dann schon jedes Jahr einen neuen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen und ein aktuelles Attest Ihres behandelnden Arztes vorlegen. Dann bekommen Sie jedes Jahr einen Rentenbescheid mit "frischem Datum", müßten sich aber jedes Jahr beim Gutachter neu untersuchen lassen. Viele Grüße Nix
???am 11.04.2011 | 07:58
Wenn die Ablehungsgründe aus Ihrer Sicht stimmen, brauchen Sie keinen Widerspruch einlegen. Das wäre vollkommen unsinnig. Einen separaten Bescheid, in dem es nur um die Erwerbsminderung geht gibt es nicht. Sie können aber sicher eine entsprechende Bescheinigung von der DRV anfordern. Dies ist zwar nicht unbedingt üblich, aber möglich. Zur Vorlage beim Grundsicherungsamt benötigen Sie nicht zwingend einen Rentenbescheid. Das Grundsicherungsamt hat nämlich die Möglichkeit, eine Stellungnahme der DRV zu Ihrer Erwerbsfähigkeit anzufordern §§45,46 SGB XII.
Klemensam 11.04.2011 | 08:38
Da Sie lt. Feststellung der RV als dauerhaft voll erwewrbsgemindert gelten - aber keine EM-Rente durch die RV erhalten können, weil Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen - bekommen Sie jetzt Grundsicherung im Alter und bei EM von ihrem Sozialamt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmindrung muss jedes Jahr neu beantragt werden ! Die Feststellung ob - weiterhin - EM vorliegt kann nur durch die RV erfolgen und erfolgt im Rahmen ihres jährlichen Antrages auf Grundsicherung automatisch. Die RV wird dafür quasi um " Amtshilfe " vom Grundsicherungsamt gebeten. Sie selbst brauchen also keinen weiteren EM-Antrag mehr zu stellen oder sich um irgendetwas kümmern. Die Überprüfung ihres Gesundheitszustandes wird allerdings - in der Regel - rein papiermässig ( z.b. durch Anforderung von Befundberichten ihrer behandeldnen Ärfzte ) vorgenommen und dem Grundsicherungsamt wird dann eine entsprechende Bestätigung übersandt, das weiterhin bei ihnen dauerhafte EM vorliegt.
Schlapphut Annaam 11.04.2011 | 12:47
Frage dazu: Ich gelte ja jetzt als dauerhaft voll erwerbsgemindert. Allerdings "weigere" ich mich mit Ärzten weiter zusammenzuarbeiten. Ich bin angeblich "krankheitsuneinsichtig". Ich werde also keine neuen Arztdaten jemals der Rentenkasse senden können. Ich dachte "dauerhafte volle erwerbsminderung" zählt ein Leben lang, und ich habe diesbezüglich rechtssicherheit auf die einmal getroffene Entscheidung des Rententrägers. Wenn ich jetzt 10 Jahre nicht zum Psychiater gehen werde, weil ich nicht will, bin ich dann plötzlich "gesund" weil ich keine Arztunterlagen einreichen kann? Ich erhalte null Rente von der Rentenversicherung, warum sollten sie mich erneut überprüfen? Und dann zähle ich plötzlich wieder als gesund, komme in H4, bevor erneut von deren Ärzten gesehen wird das ich arbeitsunfähig bin, oder wie? Ich kann diese ganze Sch**** nicht mehr länger ertragen, ich will meine Ruhe haben. Ich dachte: einmal DAUERHAFT VOLL erwerbsgemindert = Ruhige Kugel bis zur Rente.
Klemensam 11.04.2011 | 15:24
Wenn Sie das rechtssicher wissen wollen, wird ihnen nur ein Fachanwalt für Sozialrecht oder der Vdk/SovD dazu Auskunft geben können. Ich habe dazu folgendes im Net gefunden : " Die Grundsicherung wird durch einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung für in der Regel 1 Jahr bewilligt. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein Folgeantrag gestellt werden. Dabei wird dann n i c h t neu die Gesundheit geprüft. Die Feststellung der Rentenversicherung sagt ja in diesen Fällen "dauerhaft", das heisst, dass derjenige nach ärztl. Einschätzung auf Dauer weniger als 3 Stunden arbeiten können wird. Der Folgeantrag klopft lediglich ab, ob sich seit dem letzten Antrag Änderungen in den persönlichen und finanziellen Verhältnissen ergeben haben, die vergessen wurden mitzuteilen. Wichtig: Obwohl die Leistung für 1 jahr bewilligt wurde, müssen alle Änderungen trotzdem kurzfristig und unaufgefordert angegeben werden. " Ob das so stimmt ? Denn auch bei einer von der RV ausgezahlten unbefristeten vollen EM-Rente kann ja JEDERZEIT eine Überprüfung der " Dauerrente " stattfinden und bei nicht mehr Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen dann ein sog. Rentenentziehungsverfahren eingeletet werden und womöglich ist die EM-Rente dann futsch. Passiert sicher recht selten , wurde aber auch hier im Forum von eiinigen Useern schon so geschildert.
samotam 11.04.2011 | 17:12
Sehen Sie doch das Ganze mal aus Sicht der RV / der GruSi-Behörde: - es wurde festgestellt, dass Sie erwerbsunfähig sind und dies voraussichtlich dauerhaft - es gibt Fälle (insbesondere bei psychologischen Erkrankungen) in denen es zu einer Heilung / zumindest teilweisen Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kommt - in diesen Fällen wäre es der Allgemeinheit unfair gegenüber, Sie weiterhin zu versorgen, während andere für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen - daher erfolgt - je nach medizinischer Diagnose - auch bei "dauerhafter" Erwerbsminderung eine mehr oder weniger regelmäßige Überprüfung, ob die Erkrankung noch besteht (eine Behandlung / neue Medikament etc. können ja zum Erfolg geführt haben, was bei der ursprünglichen Diagnose vor x Jahren noch nicht absehbar war) Ob und wie oft nachuntersucht wird, hängt immer vom jeweiligen Patienten / Arzt ab. Eine Nachuntersuchung bei einem, der vom Hals an gelähmt ist, wird vermutlich von keinem Arzt für notwendig erachtet werden, bei "weichen" Erkrankungen hingegen ... Um mal noch einen etwas hinkenden Vergleich heranzuziehen: ein zu lebenslanger Haft Verurteilter kann - bei guter Führung, keiner Allgemeingefährdung etc. - auch lebend aus dem Knast entlassen werden, auch wenn der Richter damals "lebenslang" gesagt hat. Generell sollten Sie auch nochmal einem Anwalt, Sozialberater o.ä. kontaktieren, denn wenn Sie "krankheitsuneinsichtig" sind, sprich nichts tun, was Ihre Erwerbsminderung evt. beheben könnten, wäre es m.E.n. zumindest denkbar, dass Sanktionen verhängt werden (wenn ich mich recht entsinne gibt es auch z.B. bei Selbstverstümmelung keine Rente).
Elisabetham 11.04.2011 | 17:57
Nun mal ganz ruhig! Ich habe meine Dauer-EM-Rente durch und war niemals in einer ambulanten oder stationären Therapie wegen meiner psychischen Erkrankung. Hast du es schriftlich, dass du krankheitsuneinsichtig bist? Das wäre gut. Die Krankheitsuneinsichtigkeit ist bei vielen schweren psychischen Erkrankungen symptomatisch. Wenn du so eine Bescheinigung hast, dann lege sie dem Amt doch vor. Möglicherweise wirst du in Ruhe gelassen.
KSCam 11.04.2011 | 22:27
Das alles ist doch keine Problematik der Rentenversicherung - die hat festgestellt, dass Sie auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, Sie aber wegen fehlender Vorversicherungszeiten keine Rente bekommen. Wenn klar ist, dass die Zeiten fehlen, ist ein Widerspruch gegen die Ablehnung unsinnig! Und wie es weitergeht ist allein eine Sache zwischen Ihnen und dem Grundsicherungsamt. Wahrscheinlich geht es bei dem jährlichen Neuantrag auf Grundsicherung weniger um Ihre Gesundheit, sondern vielmehr darum ob Sie immer noch bedürftig sind. Das können Sie dem Staat und dem Steuerzahler doch nicht verübeln, dass die Vermögenslage regelmäßig überprüft wird. Denn sollten Sie zu Geld kommen, entfällt die Grundsicherung - ist doch eigentlich logisch. Und wenn Sie von dem ganzen Scheiß genug haben, zwingt Sie doch keiner Grundsicherung zu beantragen, das müssen Sie doch nicht - nur gibts dann halt auch keine Kohle.
...am 27.04.2011 | 10:59
Zitat von Machts Sinn anzeigenausblenden
Wenn klar ist, dass die Zeiten fehlen, ist ein Widerspruch gegen die Ablehnung unsinnig!
Das ist bisher nicht klar, denn wenn die DRV beispielsweise den Eintritt der Erwerbsminderung an einem fiktiven - oft nicht zutreffenden - Datum festmacht, kann es sich sehr wohl lohnen, dagegen Widerspruch einzulegen und den Eintritt der Erwerbsminderung zu einem anderen Zeitpunkt geltend zu machen, so dass in den letzten fünf Jahren davor drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gegeben sind.
BLA BLA BLA
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