Den vorherigen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Den vorherigen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
BLA BLA BLAWenn klar ist, dass die Zeiten fehlen, ist ein Widerspruch gegen die Ablehnung unsinnig!Das ist bisher nicht klar, denn wenn die DRV beispielsweise den Eintritt der Erwerbsminderung an einem fiktiven - oft nicht zutreffenden - Datum festmacht, kann es sich sehr wohl lohnen, dagegen Widerspruch einzulegen und den Eintritt der Erwerbsminderung zu einem anderen Zeitpunkt geltend zu machen, so dass in den letzten fünf Jahren davor drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gegeben sind.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.