Zitiert von: KSC
In der Beurteilung im Zweifel beides unterzubringen sollte einen Arzt doch kaum überfordern, oder? Der hat doch studiert?
"Die Patientin ist nicht in der Lage Reinigungsarbeiten zu erledigen bei denen Sie Tische rücken muss, kann aber jederzeit leichte Büroarbeit in Vollzeit erledigen" - so was in der Art kriegen Sie sicherlich hin. Das traue ich Ihnen zu.
hmm ...mal nicht ganz so 'patzig' ;-))
Es gibt immer noch Ärzte älteren Semesters, die bei Empfehlung für eine 'EU-Rente' zum Versicherten sagen: "Holen Sie sich mal den Befundbericht/Anlage 6 ab, den muss ich für den Rentenantrag ausfüllen/das ist dann der Rentenantrag" *g
Die Neuregelungen im Rentenrecht sind eben bei(manchen/wenigen) Ober-/Chef-/Allgemeinärzten noch nicht so wirklich angekommen = wir machen/beurteilen das wie immer in den letzten Jahrzehnten - und der grad promovierte Weißkittel mit noch ungenutztem Stethoskop hat eh keine Ahnung ;-)
Daneben lässt der Befundbericht viel Spielraum für textliche Erklärungen zur aktuellen/früheren beruflichen Tätigkeit zu ... da sollte man sich nicht scheuen, die frei ausfüllbaren weißen Flächen dafür zu nutzen, ggf. konträre 'Auffassungen zum Befund' zu dokumentieren. Je mehr das aktuelle Leistungsbild des Versicherten abgebildet wird, um so besser ...bevor das im Rechtsmittelverfahren erst/abschließend festzustellen ist, weil vorher 'ein bisschen geschlampt' worden ist ...
Gruß
w.