Hallo target,
wie die anderen User schon dargelegt haben, wird Ihnen die Reha-Maßnahme wohl angeboten, um Ihre Erwerbsfähigkeit ggfls. zu verbessern. Dies ist allerdings lediglich eine Vermutung und Sie sollten sich nochmal direkt mit Ihrem Rententräger in Verbindung setzen und erfragen, was der Grund für die Reha-Maßnahme ist. Ob nach der Reha-Maßnahme, die Rente dann weiter bewilligt wird, kann Ihnen niemand beantworten.
Was die Freiwilligkeit der angebotenen Reha-Maßnahme betrifft, so haben Sie gewissen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Dies bedeutet, dass Sie dazu verpflichtet sind, Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, sofern dies möglich erscheint, was der Rententräger wohl prüfen möchte. Natürlich können Sie Einspruch gegen das Angebot des Rententrägers erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht in der Lage sind eine medizinische Rehabilitation durchzustehen. Dies muss allerdings medizinisch vom Arzt begründet sein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung