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Experten-Antwort

medizinische Reha

von Bandi197621.07.2015 | 14:40
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6 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe nach Aufforderung (§ 51 SGB) durch meine Krankenkasse (ich bin im Krankgeldbezug) eine medizinische Reha beantragt, die auch zum Glück auch bewilligt wurde. Was passiert denn, wenn die Reha nichts bringt und ich auch weiterhin arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werde? Bekomme ich dann wieder Krankengeld? Wie geht es dann für mich weiter?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von „Achill“ schließen wir uns an. Ergänzend ist Ihrer Nachfrage mit einem klaren Ja zu beantworten. Sie bekommen zwar Krankengeld weiter aber nur, bis der Rentenversicherungsträger eine eventuelle Erwerbsminderungsrente feststellt. Nur für den Fall, wo er trotz erfolgloser Reha auch einen Erwerbsminderungsrentenanspruch verneint, wäre dann das Krankengeld bis zum Schluss (der Aussteuerung) weiter zu zahlen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bandi1976,

auch hier schließen wir uns den Ausführungen von Achill an.

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4 Antworten

Bandi1976am 21.07.2015 | 15:02
vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Hierzu aber noch eine Nachfrage: Da ich ja nach § 51 SGB aufgefordert wurde, ist mein Mitspracherecht ja stark eingeschränkt. Gilt das auch für den Fall, dass die Krankenkasse oder die DRV mich im Falle einer ergebnislosen Reha-Maßnahme verrenten wollen würde??
Achillam 21.07.2015 | 14:55
Sie bekommen weiterhin Krankengeld, die Rentenversicherung prüft entweder von Amts wegen ob eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt oder auf Anfrage der Krankenkasse. Ihnen bleibt auch selbst überlassen ob Sie einen Antrag auf Rente stellen. Eine andere Möglichkeit wären Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn Sie nur im alten Beruf nicht mehr arbeiten können.
Bandi1976am 21.07.2015 | 15:47
Auch an den/die Experte/in vielen Dank für die Info. Dann werde ich ganz stark hoffen, dass die Reha den größtmöglichen Erfolg bringt und ich nicht auf Gedeih und Verderb der Krankenkasse oder der DRV ausgeliefert bin und damit evtl. in eine Rente rutsche. Kann es sein, dass das Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme geringer ist als das derzeit gezahlte Krankengeld??
Achillam 21.07.2015 | 16:20
Ja so ist es leider. Ca. 68 % Ihres letzten Nettoeinkommens ohne Kind mit Kindergeldanspruch und 75 % mit Kindergeldanspruch.
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