Sehr geehrte Experten und Berater,
ich habe eine Frage. die ihr mir sicherlich beantworten könnt.
Ich bin seit längerem arbeitsunfähig, auch habe ich leider kein Arbeitsverhältnis mehr ( ich wurde mit 53 Jahren aus firmeninternen Gründen wegrationalisiert), zum 15.12.2009 wurde ich von meiner Krankenkasse ausgesteuert und bekomme seit dieser Zeit Arbeitslosengeld I, nun bin ich seit 10.02.2010 wieder arbeitsunfähig (d.h. auf der selben Krankheit wie vor Aussteuerung erkrankt und muss hier nach stationärer Krankenhausentlassung 19.02.2010, am 15.03.2010 eine AHB-Maßnahme durchführen, kann ich hier Übergangsgeld vom Rentenversticherungsträger erhalten und wenn ja wie hoch wäre das, oder muss ich wenn es über die 6 Wochen geht, mich beim Sozialamt melden. Wenn ich hier von Euch eine Auskunft erhalten könnte, wäre ich sehr dankbar.
Einen schönen Sonntag, und Danke für eure Hilfe bzw. Rat.