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medizinische reha

von Monika21.02.2010 | 15:16
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten und Berater, ich habe eine Frage. die ihr mir sicherlich beantworten könnt. Ich bin seit längerem arbeitsunfähig, auch habe ich leider kein Arbeitsverhältnis mehr ( ich wurde mit 53 Jahren aus firmeninternen Gründen wegrationalisiert), zum 15.12.2009 wurde ich von meiner Krankenkasse ausgesteuert und bekomme seit dieser Zeit Arbeitslosengeld I, nun bin ich seit 10.02.2010 wieder arbeitsunfähig (d.h. auf der selben Krankheit wie vor Aussteuerung erkrankt und muss hier nach stationärer Krankenhausentlassung 19.02.2010, am 15.03.2010 eine AHB-Maßnahme durchführen, kann ich hier Übergangsgeld vom Rentenversticherungsträger erhalten und wenn ja wie hoch wäre das, oder muss ich wenn es über die 6 Wochen geht, mich beim Sozialamt melden. Wenn ich hier von Euch eine Auskunft erhalten könnte, wäre ich sehr dankbar. Einen schönen Sonntag, und Danke für eure Hilfe bzw. Rat.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Monika,

wenn Ihnen die Rentenversicherung eine Anschlussrehabilitation bewilligt, besteht für Sie grundsätzlich ein Anspruch auf Übergangsgeld.

Waren Sie seit Ihrer Aussteuerung nicht durchgängig arbeitsunfähig, erhalten Sie Übergangsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I. Wird durchgehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, ist eine Übergangsgeldberechnung aus Ihrem letzten Arbeitsentgelt vor der gesamten Arbeitsunfähigkeit vorzunehmen.

Für Ihre bevorstehende Reha Leistung wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

4 Antworten

uweam 21.02.2010 | 23:30
Sie erhalten Übergangsgeld vom Rentenversticherungsträger Bei mir war es so etwa in der Höhe wie Arbeitslosengeld. Vom Sozialamt würden Sie auch nichts erhalten, da Sie nicht als Erwerbsgemindert gelten. Sie würden nach Ausschöpfung des ALG!1 Anspruches ALG 2 erhalten.
monikaam 22.02.2010 | 15:57
Sehr geehrter Herr Uwe, danke, dass Sie mir so schnell geantwortet haben, nun bin ich doch ein bisschen beruhigt, dass ich während der medizinischen Reha Übergangsgeld erhalte, mir wurde nämlich von Bekannten mitgeteilt, dass ich während der Arbeitslosengeldzahlung nur Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung mit ALG I hätte und danach -solange ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe- keine Leistungen erhalten würde und mich sogar selbst krankenversichern müsste. Nochmals Danke für diese Nachricht. Viele Grüße Monika
uweam 22.02.2010 | 19:30
Wenn Sie krank sind und Anspruch auf ALG1 oder 2 haben, wird ihnen, wenn keine andere Leistung erfolgt, das ALG1 oder 2 bewilligt. Es gibt da eine Nahtlosigkeitsregelung genannte Regelung im SGB III, §125. Ob Sie einen Anspruch auf ALG2 haben hängt auch von der "Bedürftigkeit" ab. Dies können Sie mit einem der vielen ALG2 Rechner im Netz überprüfen. Einfach mal aufrufen und Daten eingeben. Wenn ihnen die Arge wegen dem "nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" diese Leistungen verweigert unbedingt Widerspruch einlegen. Manche Argen vernachlässigen die Rechtslage. Keine Angst, verhungern muss keiner
Monikaam 23.02.2010 | 13:53
Sehr geehrte Rentenexpertin, die anschließende medizínische Anschussheilbehandlung wurde durch das Krankenhaus beim Rentenversicherungsträger beantragt, da ich nicht durchgängig arbeitsunfähig war, bekomme ich also Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes I. Herzlichen Dank für die Antwort. Viele herzliche Grüße Monika
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