Hallo Angelika,
In Ihrem Fall ist eindeutig die Krankenkasse bzw. Krankenkasse der Rentner zuständig, weil Ihre EM-Rente auf unbestimmte Dauer gewährt wird.
War bei mir genau so, allerdings eine andere Reha (Beinbruch).
Die KK gab meiner Frau (ich war mit den Krücken nicht mobil) ein Formular der RV mit zum Arzt (Habe mich sehr gewundert). Habe dieses Formular an die KK eingereicht, eine Woche später nachgefragt, was los ist. KK hat gesagt, RV wäre zuständig.
Mit RV telefoniert. Auskunft: KK ist zuständig, haben das Formular zurückgeschickt an KK.
Was war geschehen? KK hat mich noch als "Rentner auf Zeit" geführt. Hatten das einfach weiterlaufen lassen, bzw. wieder auf "Zeit" eingegeben, wär noch dazu meine Schuld, hätte das nicht mitgeteilt. Dabei wusste es doch auch die RV und die KK hätte zumindest nachfragen müssen.
Die KK konnte dies erst berichtigen, nachdem ich den Rentenbescheid vorgelegt habe. Wir brauchen alles schriftlich, sagte mir mein Sachbearbeiter. Der kannte zwar die Sachlage, konnte aber ohne schriftlichen Beweis nichts ändern.
In solchen Sachen wird es immer verrückter. Wer kennt Asterix und Obelix im Haus das Verrückte macht? War bei den beiden allerdings das Finanzamt.
Hellau (Ehrenwort: kein Faschingsscherz)
Herz1952