Ich bin seit vielen Jahren (1995) bereits berufsständisch in der Tierärzteversorgung, habe aber in die Rentenversicherung ca. 6 Jahre eingezahlt. Ein Rentenanspruch habe ich. Ich habe nun gehört, dass ich auch einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation haben könnte, wenn ich in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung habe. Ist dafür ein Minijob ausreichend? Den habe ich jetzt schon ein paar Monate und zahle auch Pflichtbeiträge.
Danke!
Wenn Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, dann zählen diese auch als Beitragszeit. An sich könnten sie dann diese Voraussetzung erfüllen.
Hier gibts noch mehr Infos:
https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/ihr-weg-zur-reha.html
Hallo Gast,
für den Erhalt von medizinischen Rehabilitationsleistungen müssen sowohl persönliche als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können u.a. auch erfüllt werden, wenn der Versicherte vor Antragstellung 6 Monate mit Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten zwei Jahre gezahlt hat.
Sofern sie keinen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt haben, kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzung (erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund Krankheit) ein Anspruch auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bestehen.
Näheres erfahren Sie bei oben genannten Link.