Hallo Marita,
bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Antritt der medizinischen Reha die Verlängerung Ihrer Erwerbsminderungsrente damit Ihr Lebensunterhalt auch während der Maßnahme sichergestellt ist. Vermutlich wird Ihr Rentenversicherungsträger die Rente zunächst nur vorläufig weiterzahlen, da das Ergebnis der Reha-Maßnahme in die weitere Rentenentscheidung einfließen soll.
Bitte setzen Sie sich bezüglich des weiteren Vorgehens direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.