Medizinische Rehabilitation beantragen - ärztliche Unterlagen zwingend notwendig

von
Carlo

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich (38 Jahre alt) möchte im nächsten Jahr erstmalig eine medizinische Reha beantragen. Diese soll aufgrund zunehmendem Stress, Erlernen von Stressbewältigung, Erhalt der Erwerbsfähigkeit usw. durchgeführt werden. Eine akute Erkrankung liegt nicht vor.

Benötige ich meinen Hausarzt zur Antragsstellung, auch wenn ich bei diesem im letzten Jahr nur wegen einer Erkältung und zur Vorsorge war.

Im Informationsschreiben von der DRV an den Arzt heißt es u.a. "Sollte ohne neue Befunderhebung kein Befundbericht möglich sein, bitten wir Sie das Formular nicht auszufüllen. In diesem Fall wird die Deutsche Rentenversicherung selbst medizinisch ermitteln.

Vielen Dank.

Experten-Antwort

Hallo, Carlo,

um einen Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zu stellen ist es grds. nicht zwingend erforderlich ärztliche Unterlagen vorzulegen. Bei der Antragstellung wird die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich, welcher Sie zustimmen sollten, so dass der von der DRV eingesetzte Amtsarzt, der über den Vorgang von medizinischer Seite die Entscheidungen trifft, zur Entscheidungsfindung Rücksprache mit den behandelnden Ärzten (z.B. Hausarzt, Facharzt) halten kann.

von
Fortitude one

Hallo Carlo,

wenn Sie das Bedürfnis haben, eine medizinische Reha zu beantragen, dann können Sie das auch ohne Ihren Hausarzt machen.

Auszug (DRV Homepage):

Voraussetzungen für eine medizinische Reha:
Eine Wartezeit von 15 Jahren oder mindestens sechs Kalendermonate, in denen Sie Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit in den vergangenen beiden Jahren gezahlt haben. Kinderziehungszeiten gehören im übrigen zu den Pflichtbeitragszeiten.
Wenn Sie bereits erwerbsgemindert sind oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, reicht es aus, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Eine Rehabilitation beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger, der über Notwendigkeit und Ausgestaltung entscheidet. Scheuen Sie sich nicht, uns Fragen zu stellen. Wir, sowie viele ehrenamtliche Versichertenberater und Versichertenälteste, beraten Sie gerne. Folgen Sie den Links für Details zur Antragstellung und die Adresse der nächstliegenden Beratung:

Mehr als eine Ablehnung kann ja nicht kommen.

Viel Erfolg.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

von
otto normalverbraucher

Sollten Sie eine stationäre Reha beantragen wollen, empfehle ich Ihnen dringend, die Maßnahmen, die sie ambulant wegen der Gesundheitsproblematik bereits durchgeführt haben, nachzuweisen. Sonst kann mit der Begründung, dass die ambulant möglichen Maßnahmen nicht ausgeschöpft wurden, der Rehaantrag abgelehnt werden.
Viel Erfolg

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