Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springendie Ratschläge von KSC sind in Ordnung. Eine Beschwerde sollte schriftlich und schnellstmöglich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt werden. Als Adresszusatz können Sie u.a. „Abt. Rehabilitation – Qualitätsmanagement“ angeben, damit das Schreiben schneller an die richtige Stelle gelangt. Schildern Sie bitte ausführlich, was Ihnen an der Maßnahme nicht gefallen hat.
Damit Sie eine erneute Reha-maßnahme bekommen können, ist schnellstmöglich ein neuer Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Bei der Antragstellung können Sie eine Wunschklinik angeben. Jedoch muss die Klinik einen Vertrag mit der Deutschen Rentenversicherung haben.
Hierzu finden Sie auch Informationen unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/01_medizinisch/medizinische_reha_node.html
Wenn der Antrag nicht von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt wird, können Sie einen Rehabilitationsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bzgl. einer Wunschklinik wäre dann eine Anfrage an Ihre Krankenkasse zu stellen.
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