med.Reha Abschlußbericht

von
Andreas Müller

Hallo und guten Tag
In meinem Abschlußbericht steht in meinem jetzigen Beruf 3 bis maximal 6 Stunden Erwerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 8 Stunden Erwerbsfähig wie soll ich das Verstehen soll ich kündigen oder wie gehts jetzt weiter bin B.J. 1964
Dank für eine Antwort

von
KSC

Kündigen Sie nicht übereilt, denn dann sind Sie Ihren Job los und der Arbeitgeber ist frei von jeder Verpflichtung (und wahrscheinlich froh, dass er ein Problem weniger hat).

In erster Linie sollten Sie mit den Ärzten klären, was genau Sie noch machen können und dann innerbetrieblich klären, ob es Lösungen gibt, mit denen Sie im bisherigen Betrieb weiterhin in Vollzeit arbeiten können.

Vielleicht ist es ja möglich, dass Sie mit Erleichterungen weiterhin in Vollzeit arbeiten könen (andere Arbeitsinhalte, andere Abteilung, etc....)

Wenn Sie Fließenleger im 2 Mann Betrieb sind, können Sie das vergessen, in Großbetrieben wäre so eine Umsetzung durchaus realistisch.

Mehrkosten können ggfls. finanziert werden, fragen Sie dazu den Rehaberater Ihres RV Trägers. Für eine Übergangszeit, bis so was innerbetrieblich realisiert ist, kann Ihr Arzt Sie eventuell krankschreiben oder die bisherige Arbeit geht noch für ein paar Wochen.

von
Nix

Sie können wie folgt vorgehen:
Natürlich können Sie warten, bis der RV-Träger/Rehaberater Sie zu einem Beratungsgespräch einlädt.
Wenn Sie wirklich an einem solchen Gespräch interessiert sind, dann schreiben Sie einen Brief an die DRV:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bitte um ein Beratungsgespräch beim Fachberater für Rehabilitation.
Mit freundlichen Grüssen

Dann können Sie sicher sein, dass Sie auch ein Beratungsgespräch bekommen.
Sonst urteilt man möglicherweise, dass Sie keine Reha benötigen und schliesst den Vorgang ab, ohne etwas in Sachen Teilhabe am Arbeitsleben mit Ihnen zu machen.

Viele Grüsse
Nix

von
Klemens

Da Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als über 8 Stunden
erwerbsfähig eingestuft wurden, werden Sie auf jeden Fall schon mal keine EM-Rente erhalten.

Auch die teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit ( also halbe Rente ) kommt für Sie nicht in Betracht, da Sie erst 1964 geboren sind. Diese Rentenart gibt es nur noch für vor dem 1.1.1961 geborene. Außerdem hätten Sie dafür auch als unter 3 Stunden eingestuft werden müssen.

Dafür hätten Sie sich dann früher privat absichern müssen
( private BUZ ) .

Und wieso kündigen ? Seien Sie froh noch einen Job zu haben.

Wenn Sie ihren derzeitigen Job in Vollzeit nicht mehr ausführen können oder wollen , sollten Sie mit ihrem Arbeitgeber über die Reduzierung ihrer Arbeitszeit sprechen.

Wenn ihr Arbeitgeber da nicht mitspielt denken Sie über einen Jobwechsel in eine andere Firma nach.

Vielleicht stellen Sie auch noch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben.

Lassen Sie sich ausführlich beraten welche Möglichkeiten jetzt noch für Sie bestehen.

von
-

Für alle Landkreise und kreisfreie Städte sind nach dem SGB IX Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation von den Reha-Trägern eingerichtet worden. Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss, kann sich an eine dieser Servicestellen wenden.
Alle Träger für Rehabilitation arbeiten hier eng zusammen. Hinter den Beratern in den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation steht ein Team von Fachleuten zum Beispiel aus Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Agenturen für Arbeit, Städten und Kreisen sowie Rentenversicherungsträgern und bilden örtliche Reha-Beratungsteams. Gemeinsam klären sie für Ratsuchende notwendige Sachverhalte und koordinieren bei Bedarf mehrere Reha-Leistungen.
Ein Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, gliedert sich nach Postleitzahlen oder Ort und ist im Internetangebot www.reha-servicestellen.de abrufbar.

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