Gutuen Morgen,
richtig ist, dass die Agentur für Arbeit während der medizinischen Rehabilitation kein Kurzarbeitergeld weiter zahlt. So wie Sie den Fall schildern, berechnet die Rentenversicherung das Übergangsgeld aus dem Entgelt vor dem Arbeitsausfall und darauf würde dann ein evtl. bezogene Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers angerechnet.
Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie Ihren Rentenversicherungsträger gern an und lassen sich die Sachlage anhand Ihrer Daten erläutern.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam