Ein Sozialberater gab mir folgende Information:
Wer ohne Unterbrechung länger als ein halbes Jahr krank geschrieben ist, hat einen Erwerbsminderungsrentenanspruch. Stimmt das so?
Ja, die Rentenversicherung hasst dieses Trick.
Der Sozialberater meinte auch, es gibt ein Urteil von einem höheren Gericht dazu, untere Gerichte müßten sich dran halten. Leider wußte er das Aktenzeichen nicht. Weiß jemand das Aktenzeichen zu diesem Urteil?
Zum nachlesen.
Quatsch mit Soße......
Das würde ja bedeuten dass der 30 jährige Büromitarbeiter der nach einem komplizierten Beinbruch beim Fußball 7 Monate arbeitsunfähig war eine Rente bekäme.
Im übrigen sind Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung unterschiedlich definierte Begriffe.
Tipp aus der Praxis: wenn Sie glauben einen Rentenanspruch zu haben stellen Sie Ihren Antrag auf EM Rente und warten den Bescheid ab. Nach 3-6 Monaten wissen Sie dann ob Sie berentet sind oder nicht.
Als Teil des angelsächsischen Rechtskreises sicher ja, als Mitteleuropäer nein. Gibts nicht in Deutschland.
Wer ohne Unterbrechung länger als ein halbes Jahr krank geschrieben ist, hat einen Erwerbsminderungsrentenanspruch. Stimmt das so?
Der Sozialberater meinte auch, es gibt ein Urteil von einem höheren Gericht dazu, untere Gerichte müßten sich dran halten. Leider wußte er das Aktenzeichen nicht. Weiß jemand das Aktenzeichen zu diesem Urteil?
Zum nachlesen.
Bundessozialgericht (BSG) am 31. Oktober 2012: Aktenzeichen B 13 R 107/12 B
Guter Mann, Ihr Sozialberater!
Der Sozialberater meinte auch, es gibt ein Urteil von einem höheren Gericht dazu, untere Gerichte müßten sich dran halten. Leider wußte er das Aktenzeichen nicht. Weiß jemand das Aktenzeichen zu diesem Urteil?
Zum nachlesen.
Bundessozialgericht (BSG) am 31. Oktober 2012: Aktenzeichen B 13 R 107/12 B
Guter Mann, Ihr Sozialberater!
Warum? Er versteht wie Sie anscheinend weder das Urteil, noch das deutsche Rechtssystem. Es gibt in Deutschland keine Instanzenbindung. Egal was die da oben im BGH BFH oder BSG treiben, der Amtsrichter, Sozialrichter oder Finanzrichter ist völlig frei und ungebunden in seiner Entscheidung und kann urteilen was er will.
Weiterhin geht es in dem Urteil, was hier in unzähligen Trollbeiträgen anscheinend immer wieder vom gleichen bemitleidenswerten Menschen am Wochenende gepostet wird, nicht um eine EM Rente auf Grund 6 monatiger oder längerer AU. Dies wurde ebenfalls unter jedem dieser Trollbeiträge festgestellt.
Auch kommt kein normaler Mensch auf die Idee wegen ein paar Monaten AU automatisch einen Rentenanspruch zu haben und das sagt auch noch ein imaginärer Sozialarbeiter der wo plötzlich herkommt? Und auch das vermeintliche Urteil zitiert hat aber man es leider vergessen hat aber der Held im Forum, wenige Minuten später das Urteil postet. Vielleicht ist es Spielberg der immer am Wochenende Langeweile hat.
Guter Mann, Ihr Sozialberater!
Wäre der gut, hätte er erstens das Az. gleich parat gehabt und hätte es auch gleich wieder in die Tonne getreten.
Da steht nämlich durchaus nichts davon drin, dass 'alleine sechs Monate durchgehende AU' eine Erwerbsminderung begründen.
Vielmehr muss..... aber das können ja alle Interessierten selbst in Ruhe nachlesen.
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Für den Fragesteller selbst (und seinen Sozialberater) kann allerdings dies hier vielleicht hilfreich sein, hier steht nämlich drin, wie der §43 SGB VI - auch in Verbindung mit übergreifenden Gesetzen/Urteilen - angewandt wird.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html
Der Sozialberater meinte auch, es gibt ein Urteil von einem höheren Gericht dazu, untere Gerichte müßten sich dran halten. Leider wußte er das Aktenzeichen nicht. Weiß jemand das Aktenzeichen zu diesem Urteil?
Zum nachlesen.
Bundessozialgericht (BSG) am 31. Oktober 2012: Aktenzeichen B 13 R 107/12 B
Guter Mann, Ihr Sozialberater!
Egal was die da oben im BGH BFH oder BSG treiben, der Amtsrichter, Sozialrichter oder Finanzrichter ist völlig frei und ungebunden in seiner Entscheidung und kann urteilen was er will.
Aha, dann darf ein Richter also einen Massenmörder mit 5,00 € Geldstrafe bestrafen. Und einen Ladendieb der für 5,00 € klaut zu 20 Jahren Gefängnis verurteilen.
Um es vorsichtig auszudrücken, eine sehr interessante Rechtsauffassung. Meine Freundin meinte, der Opi hat einen Knall.
Fazit: Richter dürfen noch lange nicht urteilen wie sie wollen!
Der Sozialberater meinte auch, es gibt ein Urteil von einem höheren Gericht dazu, untere Gerichte müßten sich dran halten. Leider wußte er das Aktenzeichen nicht. Weiß jemand das Aktenzeichen zu diesem Urteil?
Zum nachlesen.
Bundessozialgericht (BSG) am 31. Oktober 2012: Aktenzeichen B 13 R 107/12 B
Guter Mann, Ihr Sozialberater!
Egal was die da oben im BGH BFH oder BSG treiben, der Amtsrichter, Sozialrichter oder Finanzrichter ist völlig frei und ungebunden in seiner Entscheidung und kann urteilen was er will.
Aha, dann darf ein Richter also einen Massenmörder mit 5,00 € Geldstrafe bestrafen. Und einen Ladendieb der für 5,00 € klaut zu 20 Jahren Gefängnis verurteilen.
Um es vorsichtig auszudrücken, eine sehr interessante Rechtsauffassung. Meine Freundin meinte, der Opi hat einen Knall.
Fazit: Richter dürfen noch lange nicht urteilen wie sie wollen!
Noch ergänzend zu Ihrem Beitrag:
Selbstverständlich orientieren sich Richter der unteren Instanzen STETS an die Urteile der oberen Instanzen.
Kein Richter der unteren Instanz hat es gern, wenn sein (Fehl-)Urteil, durch die höhere Instanz aufgehoben wird.
Noch ergänzend zu Ihrem Beitrag:
Selbstverständlich orientieren sich Richter der unteren Instanzen STETS an die Urteile der oberen Instanzen.
Kein Richter der unteren Instanz hat es gern, wenn sein (Fehl-)Urteil, durch die höhere Instanz aufgehoben wird.
Das aber auch nur, wenn die Sachlage annähernd irgendwelche Ähnlichkeiten aufweisen könnte, während ein Urteil über ein Tötungsdelikt sich wohl kaum an einem Urteil über Ladendiebstahl orientieren wird.
Da sollte 'Müller' und seine Freundin sich vielleicht doch noch mal darüber austauschen, dass man Äpfel zwar mit Birnen aber nicht Pampelmusen mit Erdbeeren vergleichen kann ;-)
Dieser @ Aktenzeichen B 13 R 107/12 B zeigt doch deutlich, dass er von dieser Materie keinerlei Ahnung hat. Ein Forentroll eben, den man nicht weiter beachten braucht.
Armer Troll!
Guter Mann, Ihr Sozialberater!
Da steht nämlich durchaus nichts davon drin, dass 'alleine sechs Monate durchgehende AU' eine Erwerbsminderung begründen.
Vielmehr muss..... aber das können ja alle Interessierten selbst in Ruhe nachlesen.
Vielmehr muss dem Betroffenen eine konkrete andere Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt werden, die er ausüben kann. Gelingt das nicht – das ist praktisch die Regel – ist er trotz vollschichtigem Leistungsvermögen erwerbsgemindert.
Thema Verweisungstätigkeit (wer Lust hat §§§ zu lesen)
Summierung von gewöhnlichen Leistungseinschränkungen - Benennungspflicht - Arbeitsmarkt - Pförtner an der Nebenpforte
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/UrteilsanmerkungFDSozVR201904
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE180012655
Guter Mann, Ihr Sozialberater!
Da steht nämlich durchaus nichts davon drin, dass 'alleine sechs Monate durchgehende AU' eine Erwerbsminderung begründen.
Vielmehr muss..... aber das können ja alle Interessierten selbst in Ruhe nachlesen.
Vielmehr muss dem Betroffenen eine konkrete andere Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt werden, die er ausüben kann. Gelingt das nicht – das ist praktisch die Regel – ist er trotz vollschichtigem Leistungsvermögen erwerbsgemindert.
Ist die Antwort vom Controller richtig?
Hat meine Frau also einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn sie länger als 6 Monate durchgehend, ohne Unterbrechung krankgeschrieben ist, und Ihr von der DRV keine konkrete Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt wird, die sie ausüben kann?
Ist es dabei egal, wegen welcher Krankheit, meine Frau länger als 6 Monate krankgeschrieben ist?
Guter Mann, Ihr Sozialberater!
Da steht nämlich durchaus nichts davon drin, dass 'alleine sechs Monate durchgehende AU' eine Erwerbsminderung begründen.
Vielmehr muss..... aber das können ja alle Interessierten selbst in Ruhe nachlesen.
Vielmehr muss dem Betroffenen eine konkrete andere Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt werden, die er ausüben kann. Gelingt das nicht – das ist praktisch die Regel – ist er trotz vollschichtigem Leistungsvermögen erwerbsgemindert.
Ist die Antwort vom Controller richtig?
Hat meine Frau also einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn sie länger als 6 Monate durchgehend, ohne Unterbrechung krankgeschrieben ist, und Ihr von der DRV keine konkrete Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt wird, die sie ausüben kann?
Ist es dabei egal, wegen welcher Krankheit, meine Frau länger als 6 Monate krankgeschrieben ist?
Nein, hat sie nicht. Sie kann ja den Praxistest machen und einen Antrag stellen. Mit dem Bescheid hat sie dann eine rechtssichere Antwort gegen die sie Widerspruch und Klage einlegen kann.
Alle Theorie hier im Forum wird da nicht weiterhelfen.
Guter Mann, Ihr Sozialberater!
Da steht nämlich durchaus nichts davon drin, dass 'alleine sechs Monate durchgehende AU' eine Erwerbsminderung begründen.
Vielmehr muss..... aber das können ja alle Interessierten selbst in Ruhe nachlesen.
Vielmehr muss dem Betroffenen eine konkrete andere Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt werden, die er ausüben kann. Gelingt das nicht – das ist praktisch die Regel – ist er trotz vollschichtigem Leistungsvermögen erwerbsgemindert.
Ist die Antwort vom Controller richtig?
Hat meine Frau also einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn sie länger als 6 Monate durchgehend, ohne Unterbrechung krankgeschrieben ist, und Ihr von der DRV keine konkrete Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt wird, die sie ausüben kann?
Ist es dabei egal, wegen welcher Krankheit, meine Frau länger als 6 Monate krankgeschrieben ist?
Nein, hat sie nicht. Sie kann ja den Praxistest machen und einen Antrag stellen. Mit dem Bescheid hat sie dann eine rechtssichere Antwort gegen die sie Widerspruch und Klage einlegen kann.
Alle Theorie hier im Forum wird da nicht weiterhelfen.
Warum hat sie keinen Anspruch? Ohne Anspruch stellt sie keinen Antrag. Das ergibt dann keinen Sinn.
Lieber John, was soll den die "doofe Fragerei im Forum" ob Ihre Frau einen EM Rentenanspruch hat?
Kann doch kein Mensch wissen, weil hier keiner die Erkrankungen der Dame kennt und auch nicht deren Versicherungszeiten.
Wenn Sie meinen stellen Sie einen Antrag, ist doch zielführender als die "Laberei und Fragerei" über irgendwelche Urteile von Gerichten.
Wenn die Rente bewilligt wird, ist alles gut, wenn nicht können Sie sich gerne jahrelang durch Gerichtsinstanzen klagen.
Kann mir dann gleich jemand sagen, wie und wen ich verklagen kann, weil ich x Jahre Krankengeld, ALG bezogen habe. Mich im Job gequält habe, obwohl ich schon x Jahre in EMR sein könnte?
(Haha ........... Ironie).