Hallo User teilzeitjob,
ob bei Ihnen die Erwerbsminderung, auch für mehr Stunden als 6 Stunden am Tag, noch vorliegt, kann nur geklärt werden, wenn Sie eine Anfrage an Ihren Rentenversicherungsträger stellen.
Es kann nur die Deutsche Rentenversicherung feststellen, ob bei Ihnen eine Ausnahme gemacht werden kann oder nicht.
Auch wenn die wöchentliche Stundenzahlt von 30 Stunden nicht überschritten wird, sollten Sie Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.