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Experten-Antwort

Mehr als 6 Stunden in Ausnahmefällen bei teilweiser EM Rente

von teilzeitjob13.06.2018 | 07:09
3265 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich beziehe eine Teil-Erwerbsminderungsrente und gehe noch 23 Stunden wöchentlich in meinem alten Platz arbeiten. Jetzt gibt es, so ca. 2x jährlich maximal, eine größere Veranstaltung, bei deren Vorbereitungen und Durchführung auch mal längere Arbeitstage anfallen. Bislang wurde nur der Zuverdienst kontrolliert. Ich kann die angefallene Arbeitszeit auch stückchenweise auf verschiedene Tage verteilen, sodaß ich trotzdem unter 6 Stunden bleibe, aber die Frage ist, ob sich Ehrlichkeit hier auszahlt und für die paar Ausnahmefälle mir keine Probleme entstehen. Kann hierzu jemand was sagen? Danke schon mal

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User teilzeitjob,

ob bei Ihnen die Erwerbsminderung, auch für mehr Stunden als 6 Stunden am Tag, noch vorliegt, kann nur geklärt werden, wenn Sie eine Anfrage an Ihren Rentenversicherungsträger stellen.

Es kann nur die Deutsche Rentenversicherung feststellen, ob bei Ihnen eine Ausnahme gemacht werden kann oder nicht.

Auch wenn die wöchentliche Stundenzahlt von 30 Stunden nicht überschritten wird, sollten Sie Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo User teilzeitjob,

auch wenn Sie durch die Mehrarbeit die 30 Stunden pro Woche einhalten, ist es nicht verkehrt, bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen, ob Sie durch die Mehrarbeit (2x pro Jahr) irgendwelche Folgen zu befürchten haben.

Ein Verwirrung war nicht geplant.

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23 Antworten

Fortitude oneam 13.06.2018 | 08:15
Hallo Teilzeitjob, Ehrlichkeit ist eine ganz besondere Eigenschaft eines Menschen. Doch gibt es den Spruch "Der Ehrliche ist immer der Dumme". Deshalb empfehle ich Ihnen niemandem etwas darüber. Arbeiten Sie so wie bisher weiter. Sie sind ein guter Mensch. Viel Glück. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
teilzeitjobam 13.06.2018 | 11:08
Welch geist- und sinnfreier Kommentar! Ich kann auch bei der Zeitkorrektur einfach täglich bis zu anderhalt Stunden hinzufügen!!!
Schorscham 13.06.2018 | 10:43
Wenn jemand so leistungsfähig ist wie Sie, sollte die Erwerbsfähigkeit noch mal gutachterlich überprüft werden. MfG
Fastrentneram 13.06.2018 | 13:47
Eine verbindliche Antwort erhalten Sie nur vom zuständigen sozialmedizinischen Dienst Ihres Rententrägers. Dort müssen Sie Ihre Frage stellen. In einem Forum wird Ihnen niemand eine verlässliche Antwort geben können.
Schröderam 13.06.2018 | 15:46
Hallo teilzeitjob, teilweise erwerbsgemindert ist, wer regelmäßig zwischen 3 und unter 6 Stunden am Tag arbeiten kann. Insoweit schließt dies nicht aus, dass eine teilweise erwerbsgeminderte Person an einzelnen wenigen Tagen im Jahr auch mehr als 6 Stunden arbeitet. Die Deutsche Rentenversicherung kann bei ihrem bestehenden Restleistungsvermögen allerdings ohnehin jederzeit den Leistungszustand überprüfen. Insoweit würde eine teilweise Erwerbsminderungsrente erst dann entfallen, wenn der Leistungsbezieher regelmäßig mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten kann, nicht aber, wenn nur an einzelnen wenigen tagen mindestens 6 Stunden gearbeitet werden kann.
W*lfgangam 13.06.2018 | 18:06
Hallo teilzeitjob, ein 'regelmäßiges' Überschreiten der u6-Std.-Zeitregelung (5 Tage/Woche) liegt nicht mal ansatzweise vor. Selbst bei einem regelmäßigem Erreichen der 6(+) Std./Woche ist nicht mal gesagt, dass Sie plötzlich wieder voll erwerbsfähig wären - dann sollten Sie das allerdings der DRV auch mitteilen, um gesichert im Rentenbezug zu bleiben. Machen Sie nix/ist hier nicht erforderlich. Wenn in Ihrer Rentenakte regelmäßige Überprüfungen vermerkt sind, kommt man eh auf Sie zu ...sind Sie als 'hoffnungsloser' Teil-EM-Rentner eingestuft (oder gar voller, bei Teil-Rente nur wegen des Hinzuverdienstes) passiert nichts. Achten Sie aber auf 'liebe Nachbarn' wie @Schorsch ... ;-)) Gruß w.
teilzeitjobam 13.06.2018 | 20:13
danke an Schröder und Wolfgang... zu den anderen sag ich lieber nichts
Aufmerksamer Nachbaram 13.06.2018 | 20:25
Wie schön für Sie, dass Sie nun endlich Ihre Wunschantworten erhalten haben. Trotzdem sollten Sie immer aufmerksam Ihren Briefkasten kontrollieren, damit Sie keine wichtigen Briefe von DRV und Strafverfolgungsbehörden verpassen. Wer seine Arbeitszeiten falsch dokumentiert riskiert nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern auch noch eine gerichtliche Bestrafung !! Aber dann können Sie sich ja wieder hilfesuchend an den klugen W*lfgang wenden. Weiterhin frohes Schaffen !
DRVam 14.06.2018 | 05:36
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
danke an Schröder und Wolfgang... zu den anderen sag ich lieber nichts
Wie schön für Sie, dass Sie nun endlich Ihre Wunschantworten erhalten haben. Trotzdem sollten Sie immer aufmerksam Ihren Briefkasten kontrollieren, damit Sie keine wichtigen Briefe von DRV und Strafverfolgungsbehörden verpassen. Wer seine Arbeitszeiten falsch dokumentiert riskiert nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern auch noch eine gerichtliche Bestrafung !! Aber dann können Sie sich ja wieder hilfesuchend an den klugen W*lfgang wenden. Weiterhin frohes Schaffen !
Ich denke auch, dass Sie besser den vorgegebenen Zeitrahmen einhalten oder Ihren Rententräger bei Überschreitungen informieren sollten. Wenn Sie diesbezüglich Probleme bekommen sollten, werden Ihnen Schröder und W*lfgang ganz bestimmt nicht helfen. Es ist und bleibt letztendlich Ihr Risiko!
teilzeitjobam 14.06.2018 | 09:56
Danke dem Experten für die Antwort, die ich aber nicht wirklich verstehe. Warum muss ich was melden, wenn ich unter der 6 Std.- Grenze bleibe bzw. unter 30 Std. die Woche? Macht wenig Sinn. Nicht jeder hat den 08/15 Job mit immer der gleichen Arbeitszeit.
Schorscham 14.06.2018 | 10:08
Eine verbindliche Antwort auf Ihre Fragen erhalten Sie nur von Ihrem RV-Träger. Diese sollten Sie aber schriftlich anfordern, weil telefonische Auskünfte keine Beweiskraft haben. An dieser Tatsache kann auch der "Wunschantwortgeber" @W*lfgang nichts ändern. MfG
teilzeitjobam 14.06.2018 | 20:23
Um es kurz und knapp zu sagen: keine Gleitzeit für Erwerbsminderungsrentner! Dann entsteht das Problem gar nicht. Auch wenn man darauf achtet, unterhalb der 6 Stunden zu bleiben. Ich achte da eigentlich schon darauf, und meist klappt es, aber in manchen - nicht vorhersehbaren - Fällen halt nicht.
W*lfgangam 14.06.2018 | 20:08
Lieber Schorsch, Sie wissen, genauso wie ich, dass es hier keine 'Wunschantworten' gibt, sondern nur den Hinweis auf _mögliche_ Szenarien in _aller Breite_ zur Ausgangsfrage. Rechtssicher ist grundsätzlich (*hüstel) nur die schriftliche Mitteilung der DRV. Gruß w.
Schorscham 15.06.2018 | 11:03
An dieser Tatsache kann auch der "Wunschantwortgeber" @W*lfgang nichts ändern.
Lieber Schorsch, Sie wissen, genauso wie ich, dass es hier keine 'Wunschantworten' gibt, sondern nur den Hinweis auf _mögliche_ Szenarien in _aller Breite_ zur Ausgangsfrage. Rechtssicher ist grundsätzlich (*hüstel) nur die schriftliche Mitteilung der DRV. Gruß w.
Lieber @W*lfgang, offenbar hatte der/ die Fragesteller/in die hier gegebenen Hinweise auf mögliche Szenarien aber nicht vollständig zur Kenntnis genommen, sondern nur die für ihn/sie positiv klingenden Aspekte. Und ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie künfig auch die "Gefahren-Hinweise" anderer User akzeptiern würden, auch wenn diese aus Ihrer Sicht zu pessimistisch klingen. Es ist unfein, anders Denkende als "Malen nach Zahlen-Experten" oder deren Ansichen als "Bildzeitungs-Niveau" zu verunglimpfen. MfG
teilzeitjobam 15.06.2018 | 11:33
Welche Szenarien hab ich nicht zur Kenntnis genommen??
teilzeitjobam 15.06.2018 | 14:33
@DRV: habe ich einen Rechtsanspruch auf feste Arbeitszeiten und die Zustimmung des Arbeitgebers?
Arbeitsrechtleram 15.06.2018 | 14:49
Nein, Sie haben noch nicht einmal einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Wenn der Arbeitgerber keinen geeigneten Arbeitsplatz für Sie hat, dann können Sie auch keine Rechtsansprüche geltend machen. Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen außerordentlichen Kündigungsschutz. Dieser greift aber nicht, wenn dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann.
teilzeitjobam 15.06.2018 | 15:57
Das ist Spitze! Wenn im Fall des Falles die DRV njet sagt und andererseits der Arbeitgeber auch, dann gibt es ALG1. Ob das im Sinne des Erfinders ist???
Arbeitsrechtleram 15.06.2018 | 20:01
Wenn die DRV "njet" sagt, liegt offenbar keine rentenrelevante Erwerbsminderung mehr vor und dann wären Sie nichts Besseres als ein "normaler" Arbeitsloser, der sich ganz selbstverständlich um einen geeigneten Job zu bemühen hat und bis dahin (ggf.) Anspruch auf Arbeitslosenuntestützung hat. "ALG1" gibt es übrigens nur begrenzt. Danach müssten Sie vorm Jobcenter "Ihre Hossen runterlassen", wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht anders finanzieren können. Warum sollte das nicht "im Sinne des Erfinders" liegen? Wenn jemand als teilweise erwerbsgemindert gilt und eine halbe EM-Rente bekommt aber trotzdem noch bis zu 6 Stunden täglich, (also fast Vollzeit), arbeiten darf, dann dürfen die Erfinder dieser seltsamen Regelung erst recht nach ihren Beweggründen gefragt werden. Denn ein Bezieher einer teilweisen EM-Rente mit einer fünf bis sechsstündigen täglichen Nebentätigkeit bekommt häufig unterm Strich ein erheblich höheres Nettoeinkommen als ein Vollzeitarbeitnehmer ohne Teil-Rente. Ob das im Sinne des Erfinders ist??? Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, bevor man jammert....
teilzeitjobam 15.06.2018 | 23:11
ich glaube, da müsste jeand anderes nachdenken. Teilrente bedeutet ja unter 6 Std. Was ist da der Unterschied zu fast 6 Stunden? Darüberhinaus wisst ihr ja gar nicht, ob es sich um anstrengende Tätugkeiten handelt oder eher lockere, leichte...Die gibt es nämlich auch
teilzeitjobam 16.06.2018 | 07:26
Danke. werde hier garantiert nichts mehr fragen und es auch niemandem empfehlen. Eher davon abraten.
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