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Experten-Antwort

Mehr Probleme mit Minijob bei Arbeitsmarktrente oder voller unbefr. EMR?

von Helga30.10.2018 | 16:11
124 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag. Erstmals, weiß ich, dass keiner in die Zukunft schauen kann. Also bitte keine Antworten wie "meine Glaskugel ist gerade defekt" etc. Hier liest man viele solcher Antworten.. Ich hoffe halt, dass jemand das gleiche Problem hatte, und mir Tips geben kann. Also, ich beziehe seit 8 Jahren eine Arbeitsmarktrente, welche schon 2x verlängert wurde. Nächster Verlängerungsantrag also in ca. 6 Monaten. Ich bin 50. Natürlich könnte ich alle 3 Jahre einen neuen Verlängerungsantrag per Formular und Attesten stellen. Bisher wurde diese immer ohne Rückfragen verlängert. Doch meine Ärzte meinen, ich sollte doch mal auf eine normale volle EMR beantragen, da ich dann nicht mehr diesen zusätzlichen Verlängerungs-Druck hätte... Meine Frage: Ich arbeite neben der Arbeitsmarktrente nichts. Ich überlege aber schon länger (auf anraten meiner Ärzte), dass ich einen Minijob 450e suchen möchte. Natürlich alles im Rahmen, was erlaubt ist! Doch: Macht es einen Unterschied, ob ich einen Minijob ausübe, wenn ich in der Arbeitsmarktrente bin oder in einer normalen vollen unbefr. EMR? Hier schreiben viele "Arbeitsmarktrente wird eh irgendwann eingstellt" bzw. "Minijob + Arbeitsmarktrente = ganz schnelle Überprüfung, ob überhaupt AMR noch vorliegt"... Bei einer unbefristeten vollen normalen EMR, hört man, dass eine Minijob ohne Probleme (wenn alle Vorgaben eingehalten werden) auszuüben ist. Mir geht es nicht nur ums Geld, sondern auch darum dass ich ein wenig im Arbeitsleben bin. Natürlich nur was ich gesundheitlich packe. Das kann ich und meine Ärzte schon einschätzen. Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

ich möchte mich für die teilweise ziellose Diskussion entschuldigen und mal 2-3 Fakten auf den Punkt bringen:

- Arbeitsmarktenrenten werden regelmäßig befristet geleistet (ggf. auch länger als 9 Jahre nacheinander befristet)

- Die Betrachtung des Arbeitsmarktes kann sich zukünftig ändern. Es geht ja immer um die Frage, ob mögliche, dem Gesundheitszustand entsprechende, Teilzeitarbeitsplätze am Arbeitsmarkt grundsätzlich vorhanden/verfügbar sind.

- volle arbeitsmarktunabhängige EM ist "sicherer", da eben genau diese Arbeitsmarktlage nicht von Bedeutung ist

- Minijob ist in aller Regel bei EM-Rentenbezug unschädlich, Überprüfungen kann die RV unabhängig von jedweder Tätigkeit sowieso jederzeit vornehmen.

Politische Diskussionen zur Arbeitsmarktrente und persönliche Empfindungen/Meinungen zum Konstrukt Arbeitsmarktrente kann man gerne austauschen, sollte das aber bitte bei einem Glas Bier/Wein und bitte nicht in diesem Forum tun. Vielen Dank

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8 Antworten

aortaam 30.10.2018 | 16:18
hallo, selbst eine volle unbefristete emr wird regelmäßig überprüft! bekomme seid ca.6 jahre volle unbefristete emr, und wurde erst letztes jahr von der drv überprüpft! ich weiß nicht, woher du die infos hast, das man nicht mehr überprüft wird.... wenn es dir nicht ums geld geht, warum nicht ein ehrenamt suchen? sowas wird dankend angenommen.
helgaam 30.10.2018 | 16:23
Zitat von aorta anzeigenausblenden
Hallo. Das mit Ehrenamt habe ich mir gedacht, dass dies kommt. Auch das habe ich im Hinterkopf. Wie lief eine solche Überprüfung ab? Musstest Du zum MDK? Würde mich interessieren, wie sowas abläuft. Danke
egal (der Erste)am 30.10.2018 | 16:37
Auch "normale" Erwerbsminderungsrenten werden zunächst grundsätzlich auf Zeit gewährt und müssen i. d. R. alle 3 Jahre neu beantragt werden. Insoweit wäre Ihnen für den Moment gar nicht so sehr weiter geholfen, außer dass Sie sich gegebenenfalls durch ein Widerspruchs- und Klageverfahren(falls Sie es so weit durchziehen möchten) kämpfen müssten. Erst in 9 Jahren würde dieses Prozedere entfallen. Ab dann hätten Sie aber tatsächlich Ruhe. Ist halt die Frage, ob Sie sich diesen Stress jetzt antun möchten, falls die Rentenversicherung erstmal nicht Ihrer Meinung ist?! Für den Hinzuverdienst dürfte es egal sein, ob es die "normale" Rente oder die Arbeitsmarktrente ist, geprüft wird bei beiden sicherlich "gleich intensiv".
Aufmerksamer Nachbaram 30.10.2018 | 18:31
Das ist eine sehr gute Idee. Noch besser wäre es, wenn Sie sich einen ordentlichen (Teilzeit)Job von bis zu 6 Stunden täglich suchen würden. Dann bräuchten Sie auch keine Prämium-Arbeitslosenunterstützung Namens "Arbeitsmarktrente" mehr. Erlaubt wäre sogar ein Vollzeit-Job. Meines Wissen ist noch kein berufstätiger Rentner bestraft worden. Es wird allerhöchste Zeit, dass der Gesetzgeber endlich nicht mehr zwischen "450 Euro-Minijobs" und regulären Teilzeit-Jobs unterscheidet. Dann wären diese ominösen "Arbeitsmarktrenten" schon längst vom Menüplan der gesetzlichen Rentenversicherung verschwunden. Es ist normal denkenden Menschen nicht vermittelbar, warum rentenberechtigte aber bis zu 6 Stunden täglich erwerbsfähige Arbeitslose nicht-rentenberechtigten Arbeitslosen gegenüber bevorzugt werden....
Norbertam 30.10.2018 | 22:27
Ich habe gelesen, dass die Arbeitsmarktrente abgeschafft wird.
Kaiseram 31.10.2018 | 05:28
Wo denn, in einem Comicheft?
Schorscham 31.10.2018 | 19:00
Und ja: https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/ Zitat: "Neu ab 2018: Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung Die Deutsche Renten­versicherung prüft zurzeit nicht die Vermittlungs­chancen im Teil­zeitarbeits­markt. Dies soll sich ab 2018 aber ändern. Die Deutsche Renten­versicherung wird unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit ab 2018 prüfen, ob sich auf den Teilzeit­arbeits­markt Veränderungen ergeben haben, besser einen Teilzeit­job zu finden. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so wird es deutlich schwieriger werden, die Arbeits­markt­rente wegen teilweiser Erwerbs­minderung zu erhalten." MfG
Schorscham 01.11.2018 | 12:04
Woher wollen Sie das denn wissen? Manche RV-Träger haben schon immer individuelle Überprüfungen der regionalen Arbeitsmarktsituationen durchgeführt und außerdem gilt die oben erwähnte Regelung AB 2018 und nicht nur FÜR 2018. Ihre Schönfärbereien sind somit wenig hilfreich, Herr "Arbeitsmarktrenten-Befürworter". Warum werden "Arbeitsmarktrenten" Ihrer Meinung nach grundsätzlich auf maximal drei Jahre befristet? Ich verrate es Ihnen: Damit zeitnah auf Veränderungen der Arbeitsmarktsituationen reagiert werden kann. Klingt doch auch logisch, oder etwa nicht? MfG
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