Insgesamt kann schon durch das Zusammenwirken von Kindererziehungszeiten und Gutschrift für Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr aufgrund der Erziehung eines Kindes eine Rentenanwartschaft von max. 5,3 Entgeltpunkten erworben werden. Daraus würde - ohne eigene Beitragszahlung - ein zusätzlicher Rentenanspruch entstehen, der nach heutigen Werten in den alten Bundesländern 141 Euro auslöst.
Zur Erklärung: Die maximal rund 2,3 zusätzlichen Entgeltpunkte für die Kinderberücksichtigungszeit errechnen sich aus 0,0278 zusätzlichen Entgeltpunkten multipliziert mit den nach der Kindererziehungszeit verbleibenden 84 Monaten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes.
Diese zusätzlichen Entgeltpunkte erhält man aber nur, wenn man genau in diesen 84 Monaten eine Tätigkeit ausübt und GENAU 1672,68 EUR brutto verdient. Verdient "man" mehr oder weniger verringert sich dieser Wert.
Übrigens sind diese Möglichkeiten auch nur für Zeiten nach dem 01.01.1992 möglich.