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Mehr Rente für Mütter

von Bärbel23.07.2008 | 16:40
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, am 10.07.08 stand in der BILD folgender Beitrag: "Mehr Rente für Mütter: Für die Erziehung eines Kindes erhalten Frauen im Westen bis zu 141 EUR im Monat mehr Rente. Im Osten beträgt der Aufschlag maximal 124 EUR. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung mit." Meine Mutter bekommt eine Rente von rund 80 EUR (ohne Abzüge) mit der Erziehung für mich und meine Schwester. Die Rente ist aber ab Juli nur gering gestiegen. Wie kommt man auf diese hohen Werte? Muß man einen Antrag auf Neuberechnung stellen? Auf der Internetseite der Rentenversicherung Bund habe ich leider keine Mitteilung dazu gefunden. Können Sie mir weiterhelfen? Gibt es eine "amtliche" Pressemitteilung dazu?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Insgesamt kann schon durch das Zusammenwirken von Kindererziehungszeiten und Gutschrift für Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr aufgrund der Erziehung eines Kindes eine Rentenanwartschaft von max. 5,3 Entgeltpunkten erworben werden. Daraus würde - ohne eigene Beitragszahlung - ein zusätzlicher Rentenanspruch entstehen, der nach heutigen Werten in den alten Bundesländern 141 Euro auslöst.

Zur Erklärung: Die maximal rund 2,3 zusätzlichen Entgeltpunkte für die Kinderberücksichtigungszeit errechnen sich aus 0,0278 zusätzlichen Entgeltpunkten multipliziert mit den nach der Kindererziehungszeit verbleibenden 84 Monaten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes.

Diese zusätzlichen Entgeltpunkte erhält man aber nur, wenn man genau in diesen 84 Monaten eine Tätigkeit ausübt und GENAU 1672,68 EUR brutto verdient. Verdient "man" mehr oder weniger verringert sich dieser Wert.

Übrigens sind diese Möglichkeiten auch nur für Zeiten nach dem 01.01.1992 möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es wurde eine interne Meldung für das Servicetelefon verfasst, da viele anriefen. Eine Pressemeldung wurde nicht erstellt.

4 Antworten

KSCam 23.07.2008 | 20:33
die von "Bild" zitierten Fälle sind wahrscheinlich irgendwelche Ausnahmefälle, in denen alle erdenklichen Sondervorschriften in eine Person gepackt wurden. Ob es so einen Superfall überhaupt gibt, weiß ich nicht. Es soll ja auch schon Falsches in der Bild gestanden haben? Im Normalfall ist ein Kind, das vor 1992 geboren wurde ca 26 € "Rente wert", Geburten ab 1992 bringen ca 78 €, weil 3 Jahre angerechnet werden. Wenn Sie Zweifel haben, ob die Rentenberechnung stimmt, wenden Sie sich zur persönlichen Beratung an eine Außenstelle der DRV. Verstehen Sie bitte, dass die DRV nicht auf jeden "Blödsinn, der in irgendeinem Käseblatt steht" mit einer Presseerklärung reagiert- da gibt es wirklich wichtigeres zu vermelden. Und natürlich steht es Ihnen frei bei der Bildzeitung eine Rentennachzahlung zu fordern, na die werden sich freuen....
Rosannaam 24.07.2008 | 00:13
Ich finde es unverantwortlich, wie dieses Blatt die Leute mit solchen Behauptungen verrückt macht! "Bild" war dabei und sprach mit der Leiche....
Ärzte-Fanam 24.07.2008 | 06:30
"Die meisten Leute haben Ihre Bildung aus der Bild, und die besteht nun mal, wer wüsste das nicht, aus Angst, Hass, Titten und dem Wetterbericht." aus dem Lied: "Lasse reden" von der Band "Die Ärzte" Glauben Sie nicht alles, vor allem nicht, wenn es in der Bildzeitung steht ;-) Auf diese utopischen Summen kommt man wirklich nur, wenn man alle möglichen Sondervorschriften in eine Person packt, wie KSC schon sagte. Derzeit bringt (zum Vergleich) ein nach 1992 im Westen geborenes Kind 79,65 € an Rente, ein ebenfalls nach 1992 im Osten geborenes Kind 69,99 €.
Bärbelam 24.07.2008 | 07:58
Vielen Dank für die Erläuterungen. Gab es darüber eine Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung? In dem Artikel klingt das ja so.
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