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Mehr Riester für alle, weil...(mit Ergänzung zu Expertinnenbeitrag v. 4.12.)

von Wegweiser09.12.2008 | 18:57
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mehr Riester für alle, weil... A) Du nicht förderberechtigt bist oder als Riesterfan mit Deinen Einzahlungen und Zulagen bereits 2100 EUR im Jahr erreicht hast. Warum, das liest Du gleich. Oder... B) für Dich als geförderter Sparer Riesterfondssparpläne interessant sind , denn: - sie bieten eine professionelle Vermögensverwaltung, die sonst nur mit hohen Anlagebeträgen zu erhalten ist - Du kannst transparente Varianten wählen mit viel Chancen oder wenig Risiko für Dein Erspartes - mit zunehmendem Alter wird Dein Geld auf die Rentenzahlung oder die Auszahlung von höheren Teilbeträgen vorbereitet - im Notfall kannst Du, auch über Teilbeträge, verfügen (schädliche Verwendung, Steuervorteil wird abgezogen) - das Vermögen ist bis zum 85. Geburtstag des Rentners veerbbar. Die Zusatzkosten für Riesterfondssparpläne belaufen sich beispielsweise auf 15 EUR jährlich. Beim Kauf eines "normalen" Investmentfonds ohne Riester bei einer Bank kosten Umschichtungen aber extra. Günstiger ist es in beiden Fällen bei einem Fonds-Discounter, die oft auch Riesterfondssparpläne vermitteln und deren Ausgabeaufschläge discountieren. Aktuelle Übersicht Stiftung Warentest: http://www.nl.test.de/newsletter2/out/p.php?a=3086157b2e65029696… Es gibt auch Fondsgesellschaften die eine Auswahl fremder Fonds für ihren Riestersparplan mit anbieten. Nur für B gilt: Geförderte Beiträge und Zulagen (zusammen max. 2100 EUR) werden komplett vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die zuviel gezahlten Steuern werden als Zulagen und Steuererstattung ausgezahlt. Jede unschädliche Auszahlung (zum Rentenbeginn: 30% des Gesamtvermögens/Kleinstbetragsabfindung und/oder die Rente) ist dann voll zu versteuern. Nur für A gilt: Ungeförderte Beiträge werden steuerlich nicht berücksichtigt. Durch den Riestervertrag ist aber bei 12 Jahren Fondssparplan und Auszahlung ab 60 keine Abgeltungssteuer zu zahlen. Du als A zahlst, wenn Du das Vermögen nicht verrenten, sondern nach Lust und Laune auszahlen lässt, nur auf die Hälfte des Ertrags Steuern. Und dies nur mit dem im Alter einkommensbedingt niedrigeren persönlichen Steuersatz. Ergänzend zum Expertinnenbeitrag vom 04.12.2008 11:09 Uhr: Die Steuerfreiheit für Erträge aus Verträgen, die vor 01.01.2005 abgeschlossen wurden gibt es bei ungeförderten Riesterbeiträgen zu Bank- und Fondssparplänen nicht. Es gilt zwar: "Erfolgt bei einem vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Kapitalauszahlung erst nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss und erfüllt der Vertrag die weiteren Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, unterliegt die Kapitalauszahlung insgesamt nicht der Besteuerung (§ 52 Abs. 36 Satz 5 EStG)." Aber sonst gilt: "Erhält der Steuerpflichtige in der Auszahlungsphase gleich bleibende oder steigende monatliche (Teil-)Raten, variable Teilraten oder eine Kapitalauszahlung, auf die § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe b EStG nicht anzuwenden ist (z.B. Teilkapitalauszahlung aus einem Altersvorsorgevertrag in der Form eines zertifizierten Bank-oder Fondssparplans), gilt § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG. Zu versteuern ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Leistung und den auf sie entrichteten Beiträgen. Erfolgt die Auszahlung der Leistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Leistungsempfängers und hatte der Vertrag eine Laufzeit von mehr als 12 Jahren, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern." (Quelle BMF-Rundschreiben vom 5. Februar 2008 "Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung") Fördernde oder nicht förderliche künftige Gesetzesänderungen vorbehalten.

3 Antworten

Schiko.am 09.12.2008 | 19:17
Frage, kommt nicht auch noch hinzu, bei gesetzlich pflichtversicherten kein bei- trag zur kranken/pflegeversicherung? Hier wurde ja von einer dame sogar die bezahlung des vollen beitrages verkündet. Danke.
Schiko.am 09.12.2008 | 21:15
Vielen dank für ihren eintrag. MfG.
Wegweiseram 09.12.2008 | 19:33
Der Riesterbeitrag kommt bei den Pflichtversicherten in KV/PV aus verbeitragtem Einkommen und ist in der Rechtssystematik auch zukünftig in der Rentenphase beitragsfrei zu erwarten (2 Beitragsanteile wurden von Arbeitgeber (AG)/Arbeitnehmer (AN) gezahlt). Ausnahme ist die betriebliche Altersversorgung, die traditionell arbeitgeberfinanziert war und heute oft durch Bruttoentgeltumwandlung finanziert wird. In der Beitragsphase sind diese Hauptzuflussformen beitragsfrei für AG und AN. Dies gilt nicht bei der Riesterförderung, die beispielsweise bei der VBL (betriebliche Altersversorgung des Bundes und der Länder)durch den Arbeitnehmerpflichtbeitrag zwangsweise in Anspruch genommen werden muss. Dies sind aber nur geringe Beträge. Auch die private Beitragsfortführung oder die bewusste Zahlung von riestergeförderten Beiträgen bei betrieblicher Altersversorgung führt zu 3 Beitragsanteilen KV/PV statt der üblichen 2 Beitraganteile. Auch hier ist das Volumen sicher eher gering und durch Ruhenlassen oder privates Riestern vermeidbar. Somit sehe ich es eher als selbstverständlich an, das Riesterrenten beitragsfrei sind.
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