Hallo Gabi62,
Eine Schwerbehinderung wird nie in Prozent ausgedrückt sondern z.b. GdB 50. Bitte schauen Sie mal hier:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Nachteilsausgleiche…
Was verstehen sie unter Mehrbedarf?
Wichtig!!!
Aus dem GdB kann nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit geschlossen werden.
Durch das Vorhandensein eines GdB ist praktisch der Nachweis geführt, dass eine bestimmte Menge an Erkrankungen vorhanden sind, die üblicherweise bei gleichaltrigen Vergleichspersonengruppen nicht vorhanden sind. Man ist, profan ausgedrückt, also kränker als der Durchschnitt. Das ist sozusagen ein Mosaikstein im Gesamtbild „Beurteilung der Resterwerbsfähigkeit“ auf den man nicht verzichten soll, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind.
Stellen Sie Ihren Weitergewährungsantrag rechtzeitig (4-6) Monate vorher.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.