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Experten-Antwort

Mehrbedarf als SB mit Kennzeichen G

von Gabi6204.10.2017 | 08:47
403 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bin 80% schwerbehindert und die kennzeichen G+B Seit 03.2014 wurde mir eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Zur Zeit befristet bis 31.10.2018. Nun meine Fragen : - wo stelle ich den Antrag auf Mehrbedarf? - steuerlich oder rentenversicherungstechnisch? Ich erhalte keine Leistungen der Sozialhilfe. Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort. Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi62,

der "Mehrbedarf" aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist entweder eine Barleistung im Bereich Sozialhilfe, oder es handelt sich um Aufwendungen, die Sie von der Einkommensteuer absetzen wollen.

Die Rentenleistung bleibt davon unbeeinflusst. Die Höhe richtet sich allein nach dem Restleistungsvermögung am Arbeitsmarkt. Volle Erwerbsminderung ist volle Erwerbsminderung. Punkt.

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1 Antworten

Fortitude oneam 04.10.2017 | 10:14
Hallo Gabi62, Eine Schwerbehinderung wird nie in Prozent ausgedrückt sondern z.b. GdB 50. Bitte schauen Sie mal hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Nachteilsausgleiche… Was verstehen sie unter Mehrbedarf? Wichtig!!! Aus dem GdB kann nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit geschlossen werden. Durch das Vorhandensein eines GdB ist praktisch der Nachweis geführt, dass eine bestimmte Menge an Erkrankungen vorhanden sind, die üblicherweise bei gleichaltrigen Vergleichspersonengruppen nicht vorhanden sind. Man ist, profan ausgedrückt, also kränker als der Durchschnitt. Das ist sozusagen ein Mosaikstein im Gesamtbild „Beurteilung der Resterwerbsfähigkeit“ auf den man nicht verzichten soll, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Stellen Sie Ihren Weitergewährungsantrag rechtzeitig (4-6) Monate vorher. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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