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Mehrere Fragen zu Rieser, ALGII & Insolvenz

von Thalia02.02.2007 | 16:57
2084 Ansichten
1 Antworten

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Hallo, ich möchte gerne einen Riester-Vertrag abschließen, beziehe jedoch ALGII (bin im Erziehungsurlaub). Kann mir die ARGE da was anrechnen oder bekomme ich sogar was dazu? Ich stehe kurz vor Eröffnung einer Privatinsolvenz. Kann die Riesterrente angetatste werden oder wird das nicht angerührt? Vielen Dank schonmal. LG Thalia

1 Antworten

Bernhardam 02.02.2007 | 18:57
Während der Ansparphase ist das mit einem Riester-Vertrag gebildete Vermögen für die ARGE tabu, und auch kein Gläubiger kann es pfänden. Während der Leistungsphase sieht das aber anders aus: Eine Riester-Rente muss dann voll auf das ALG II angerechnet werden. Ebenso kann dann auch gepfändet werden, wenn noch Schulden da sind und das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt. "Dazu" können Sie nur dann etwas bekommen, wenn Sie neben dem ALG II einer Erwerbstätigkeit nachgehen; in diesem Fall können Sie (maximal!) den Mindesteigenbeitrag vor Anrechnung von diesem Einkommen abziehen. Ich würde empfehlen, einen Vertrag zu wählen, bei dem die Altersgrenze für den frühestmöglichen Bezug von Leistungen nicht bei Alter 60 liegt, sondern bei 65 oder später, und bei dem eine Einmalauszahlung von 30 % mit Erreichen dieser Altersgrenze ausgeschlossen ist. Ansonsten müssten Sie das alles vorrrangig zur Deckung des Lebensunterhalts verbrauchen, wenn Sie dann noch ALG II beziehen. Es hängt also sehr von Zukunftsaussichten, Alter und Lebensplanung ab, ob ein Riester-Vertrag für eine ALG II Bezieherin sinnvoll ist oder vielleicht sinnvoll sein könnte.
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