Bei der Prüfung, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, sind mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Wird dabei insgesamt die Grenze von 400 Euro überschritten, werden alle Beschäftigungen versicherungspflichtig.
Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro ist angedacht, ein entsprechender Gesetzesentwurf ist jedoch noch nicht vorhanden. Ob für jetzt versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem Entgelt zwischen 400,01 Euro und 450 Euro entsprechende Übergangsregelungen gelten werden, ist leider noch nicht bekannt. Hier sind erst der Gesetzesentwurf sowie die weiteren Beratungen abzuwarten.