Hallo!
Ich habe z.Zt. 2 Minijobs mit zusammen 155 EUR und Aufstockung.
Nun tritt evtl. ein weiterer Minijob mit 250 EUR hinzu. In der Addition käme ich also auf 405 EUR und würde in allen Zweigen pflichtig (das wäre mir sehr recht).
Was passiert, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nun aber (demnächst?!) auf 450 EUR angehoben wird?
Bleibe ich dann in allen Zweigen pflichtig, wenn die 3. Beschäftigung vor der beabsichtigten Rechtsänderung aufgenommen und angemeldet wird?
Danke für Eure Hilfe - das Forum ist (meist) klasse!