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Experten-Antwort

mehrere Miniojbs

von Putzi22.03.2012 | 08:12
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6 Antworten

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Hallo! Ich habe z.Zt. 2 Minijobs mit zusammen 155 EUR und Aufstockung. Nun tritt evtl. ein weiterer Minijob mit 250 EUR hinzu. In der Addition käme ich also auf 405 EUR und würde in allen Zweigen pflichtig (das wäre mir sehr recht). Was passiert, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nun aber (demnächst?!) auf 450 EUR angehoben wird? Bleibe ich dann in allen Zweigen pflichtig, wenn die 3. Beschäftigung vor der beabsichtigten Rechtsänderung aufgenommen und angemeldet wird? Danke für Eure Hilfe - das Forum ist (meist) klasse!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Prüfung, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, sind mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Wird dabei insgesamt die Grenze von 400 Euro überschritten, werden alle Beschäftigungen versicherungspflichtig.

Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro ist angedacht, ein entsprechender Gesetzesentwurf ist jedoch noch nicht vorhanden. Ob für jetzt versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem Entgelt zwischen 400,01 Euro und 450 Euro entsprechende Übergangsregelungen gelten werden, ist leider noch nicht bekannt. Hier sind erst der Gesetzesentwurf sowie die weiteren Beratungen abzuwarten.

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5 Antworten

???am 22.03.2012 | 08:21
Nein, falls die Anhebung erfolgen sollte, wären sie mit dem In-Kraft-Treten wieder geringfügig beschäftigt. Noch ein Tip: Haben Sie auch mit allen AG geklärt, dass die mit Ihrer Versicherungspflicht auch einverstanden sind? Ich kenne Arbeitgeber, die das nicht mitmachen.
???am 22.03.2012 | 08:21
Nein, falls die Anhebung erfolgen sollte, wären sie mit dem In-Kraft-Treten wieder geringfügig beschäftigt. Noch ein Tip: Haben Sie auch mit allen AG geklärt, dass die mit Ihrer Versicherungspflicht auch einverstanden sind? Ich kenne Arbeitgeber, die das nicht mitmachen.
Putziam 22.03.2012 | 11:17
Ist das sicher? 2004 blieben diejenigen, welche mehr als 325 aber weniger als 400 EUR verdienten doch auch weiter pflichtig, wenn sie nicht ausdrücklich die Versicherungsfreiheit als Minijob wünschten?! Zudem: die Erklärung der Aufstockung ist grds. meine Willenserklärung, die der AG zu beachten hat und: der Eintritt der Versicherungspflicht in allen Zweigen der SV ist Rechtsfolge des dauerhaften Überschreitens der Minijobgrenze - für den AG sind die Abgaben bei 405 EUR ja geringer, als bei 30% Pauschalkosten aus einem 400 EUR-Minijob, da sich der AN ja an den Abgaben zur SV beteiligen muss. Arbeitsrechtlich besteht zwischen Minijob und pflichtiger Beschäftigung ja kein Unterschied, oder? (dass es Firmen gibt, die den machen wollen und AN gibt die der Not gehorchend mitspielen weiß ich auch!)
KSCam 22.03.2012 | 19:29
Was sicher ist, wissen Sie dann, wenn die Minijobgrenze tatsächlich (irgendwann mal?) angehoben worden ist. Dann gibt es dazu eine Rechtsvorschrift und vielleicht irgendwelche Übergangsbestimmungen. Woher soll heute schon irgendeiner wissen, wie die von Ihnen angesprochene Regelung später mal genau aussieht? Aber das ist ja typisch deutsch, dass wir die Ausnahmeregelungen haben wollen, bevor die Gesetze dazu existieren.
Putziam 23.03.2012 | 07:29
@KSC Sie sind Sachbearbeiter bei einem Rententräger - das ist hinreichend bekannt. Wie oft haben Sie sich schon geärgert, dass sich die Leute nicht (rechtzeitig) Gedanken um ihre soziale Sicherung gemacht haben und sich hinterher darüber beklagen? Und: ggf. soll die Anhebung der Minijobgrenze zum 01.07.2012 kommen - bis die Ausführungsbestimmungen des Gesetzgebers kommen wird es Herbst, bis die SB ihr Handlungsanweisungen hat ist Frühjahr 2013 (dann freut man sich schon auf die Kombi-Rente!). Ich finde meine Frage legitim, da ich mir Gedanken um meine soziale Absicherung im Niedriglohnbereich mache - insb. wäre die Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV von Bedeutung sowie ein künftiger Anspruch bei der Arbeitsagentur. Dass die Rentenwerte zunächst bescheiden bleiben, egal wie es läuft, weiß ich auch! Also lassen Sie bitte Ihren persönlichen Frust nicht hier an ernsthaften Fragestellern aus - danke!
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