Sie haben alles richtig gemacht. Den Widerspruch bezüglich der Gewährung einer EM-Rente sollten Sie nicht zurücknehmen. Wegen Ihres Antrags auf Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung sollten Sie den Sachstand beim Rentenversicherungsträger erfragen.
Bei Vorliegen mehrerer Rentenansprüche prüft der Rentenversicherungsträger von Amts wegen, welche Rente für Sie am günstigsten ist.