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Experten-Antwort

mehrere Rentenanträge gleichzeitig gestellt

von Josef.07.08.2011 | 18:53
3561 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, geb. Jan. 50, habe Mitte September 2010 Feststellung der Schwerbehinderung beantragt. Anfang Oktober 2010 habe ich einen Antrag wegen Erwerbsminderungsrente gestellt. Auf Empfehlung der Mitarbeiterin bei der Rentenversicherung habe ich gleichzeitig einen Antrag auf Rente wegen Arbeitslosigkeit und wegen Schwerbehinderung gestellt. Seit Februar 2011 bekomme ich Rente wegen Arbeitlosigkeit rückwirkend ab Oktober 2010. Mein EM Rentenantrag wurde abgelehnt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Für die Begründung habe ich einen Anwalt beauftragt. Der hat bis jetzt immer noch keinen Akteneinsicht bekommen. Die Anwaltsgebühr habe ich bereits bezahlt. Seit März 2011 wurde meine Schwerbehinderung vom Versorgungsamt mit einem GdB von 50 rückwirkend zum 15. 09. 2010 festgestellt. Dies habe ich der Rentenvers. mitgeteilt und Zahlung der Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragt. Man hat mir gesagt, dass die Höhe der Rente wegen Schw. beh. und der Rente wegen EM gleich sind. Bis heute ist die Rente wegen Arbeitslosigkeit noch nicht in Rente wegen Schwerbehinderung "umgewandelt" worden. Bekomme immer noch Rente wegen Arbeitslosigkeit. Auch meinen Widerspruch bezüglich der EM Rente habe ich noch nicht zurückgenommen, da ich bei positivem Bescheid die RA Kosten erstattet bekommen würde. Nun weiß ich nicht ob ich alles richtig gemacht habe, ich habe keine Kraft mehr. Wenn ich endlich mal die Rente wegen Schw. beh. bekomme und mein Widerspruch gegen die EM Rente wird auch erfolg haben, für welche der Rentenarten sollte ich mich entscheiden? Oder sollte ich meinen Widerspruch doch jetzt zurücknehmen? Ab welchem Monat würden die Renten beginnen, ab Oktober 2010 oder später? Leider scheint mein Anwalt sich nicht besonders in dieser Materie auszukennen. Bin sehr durcheinander, würde mich um jeden Ratschlag sehr freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben alles richtig gemacht. Den Widerspruch bezüglich der Gewährung einer EM-Rente sollten Sie nicht zurücknehmen. Wegen Ihres Antrags auf Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung sollten Sie den Sachstand beim Rentenversicherungsträger erfragen.

Bei Vorliegen mehrerer Rentenansprüche prüft der Rentenversicherungsträger von Amts wegen, welche Rente für Sie am günstigsten ist.

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5 Antworten

-_-am 07.08.2011 | 19:48
Sie haben alles richtig gemacht. Ihren Widerspruch nehmen Sie bitte nicht zurück. Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird, werden die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten (dazu zählt auch ihr Anwalt) von der Deutschen Rentenversicherung erstattet. Nehmen Sie den Widerspruch zurück, gibt es keine Erstattung. Ob Sie nun die eine oder die andere Rentenart beziehen wollen, dürfte sich gleich bleiben. Letztlich ist wichtig, wie das finanzielle Ergebnis ist. Die Altersrente wegen Schwerbehinderung sollte aber wenigstens zum gleichen Zeitpunkt beginnen. Dass Sie noch keinen neuen Bescheid bekommen haben, liegt wohl daran, dass noch nicht feststeht, ob Ihnen die EM-Rente zusteht. Das können Sie aber sicherlich telefonisch genauer erfragen.
Batrixam 07.08.2011 | 22:21
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Ja, und was ist, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird? Dann haben sich ggf. die Kosten für den Rechtsanwalt vervielfacht und es gibt dennoch keine Erstattung! Die Höhe der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Erwerbsminderungsrente sind bei gleichem Rentenbeginn gleich. Sie streiten im Widerspruchsverfahren also um nicht bzw. wenig mehr als die bisherigen Anwaltskosten. Das könnte man ggf. ungefähr ausrechnen lassen (hierbei hilft eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe sicher weiter). Auf jeden Fall würde ich hier nicht pauschal die eine oder andere Entscheidung treffen. Und: Ob Sie die Erwerbsminderungsrente im Widerspruchsverfahren bewilligt bekommen, kann jetzt niemand beurteilen. Allein die Tatsache, dass Sie die Schwerbehinderung anerkannt bekommen haben, sagt noch nicht über eine ggf. vorliegende Erwerbsminderung bzw. Erwerbsfähigkeit aus.
Keith Moonam 08.08.2011 | 07:38
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Die Höhe der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Erwerbsminderungsrente sind bei gleichem Rentenbeginn gleich.
Nicht der Rentenbeginn, sondern der Leistungsfall wäre hier für den Vergleich der Höhe der Renten ausschlaggebend. Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird grundsätzlich auf Zeit bewilligt und der Beginn wäre dann erst der 7. Monat nach Eintritt des Leistungsfalls. Somit hätten Sie bei gleichem Rentenbeginn aufgrund des sechs Monate zurückliegenden Leistungsfalls um satte 1,8 % höhere Abschläge bei der EM-Rente. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie in ihrem Fall dagegen eigentlich nichts falsch machen.
Josef.am 09.08.2011 | 16:41
Ob Sie nun die eine oder die andere Rentenart beziehen wollen, dürfte sich gleich bleiben. Letztlich ist wichtig, wie das finanzielle Ergebnis ist. Die Altersrente wegen Schwerbehinderung sollte aber wenigstens zum gleichen Zeitpunkt beginnen. Dass Sie noch keinen neuen Bescheid bekommen haben, liegt wohl daran, dass noch nicht feststeht, ob Ihnen die EM-Rente zusteht. Das können Sie aber sicherlich telefonisch genauer erfragen. Vielen Dank für die Antworten. Wenn die Schwerbehinderung zum 15.09.2010 festgestellt wurde, dann müsste doch der Rentenbeginn zum 01.01.2010, also gleichzeitig mit dem Rentenbeginn für die Rente wegen Arbeitslosigkeit, erfolgen -oder? Das ich noch keinen Bescheid bezüglich der Rente wegen Schwerbehinderung bekommen habe, müsste doch unabhängig davon sein ob ich noch einen Widerspruch bezüglich der EM Rente eingelegt habe, das sind doch zwei verschiedene Renten? Die DRV kann mir doch die Rente wegen Schwerbehinderung zahlen und über den Widerspruch seperat entscheiden. Wenn der Widerspruch Positiv wird, dann kann ich mich doch entscheiden ob ich die eine oder ander Rentenrart bekommen will, oder sehe ich das falsch?
Josef.am 09.08.2011 | 16:43
Sorry statt 01.10.2010 habe ich 01.01.2010 geschrieben..
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