Hallo Experte,
alles klar, das gibt dann ein weiteres Fax an die Widerspruchstelle :-(
Leider gehen die beiden Sachbearbeiter dort nie auf unsere Argumente ein, und vor dem Widerspruchsausschuß wurde der Antrag meines Mannes, um den es ursprünglich ging, nämlich der auf Anwendung der Sozialklausel, überhaupt nicht verhandelt. Wir wurden mit der Begründung, es sei bei der Beitragsberechnung ganz korrekt der § 165 SGB VI angesetzt worden, pauschal abgebügelt, ohne daß auf Absatz 1a dieses Paragraphen eingegangen worden wäre. Auf unser diesbezügliches Fax wurde erneut nicht die Frage beantwortet, warum der Antrag nicht im Widerspruchsausschuß behandelt wurde. Stattdessen kam nur ein Antwortschreiben, es sei 2004 im Merkblatt ganz korrekt auf die Sozialversicherungsklausel hingewiesen worden, insofern sei keine Verletzung der Beratungspflicht festzustellen. Thema verfehlt, würde ich sagen.
Davon abgesehen, hat das Bundesversicherungsamt schon in seinem Tätigkeitsbericht 2005 festgehalten, daß die Rentenversicherer wegen diverser Irritationen bei den Versicherten in Zukunft die selbständig Pflichtversicherten gezielt auf die Sozialklausel hingewiesen werden sollten, und zwar in der jährlichen Bezugsgrößenmitteilung. Dumm nur, daß mein Mann diese noch nie erhalten hat. Wir müssen die Bezugsgrößen immer im Internet recherchieren. Auf den Beitragsbescheiden wird ebensowenig auf die Sozialklausel hingewiesen. Es wäre sicher auch hilfreich, diese Information gleich in das Meldeformular fürs Einkommen zu integrieren.
Das absolut einzige Dokument, in dem bis jetzt etwas zu dieser Klausel stand, war das Merkblatt zur Versicherungspflicht der Handwerker (V015), das mein Mann ganz zu Beginn seiner Selbständigkeit Anfang 2004 erhalten hat. Und dort ist die Sozialklausel in einer Bleiwüste ohne Zwischenüberschriften und fett gesetzte Schlüsselwörter im Abschnitt "Einkommensgerechter Beitrag" versteckt, auf einer weitestgehend unstrukturierten Dreiviertel-A4-Seite. (Ich habe eben mal nachgesehen, wie das aktuelle Merkblatt V015 aussieht. Oh Graus, das ist ja noch schlimmer! Hier steht die Information tatsächlich erst nach einer KOMPLETTEN A4-Seite am Ende von Abschnitt 4. "Gezielt darauf hinweisen" kann man das beim besten Willen nicht nennen. Ich habe früher als Angestellte in der freien Wirtschaft u.a. Formulare entworfen. Hätten wir die Merkblätter und Ausfüllhinweise dazu in dieser Form gestaltet, hätte die Rechtsabteilung auf jeden Fall Ärger gemacht.)
Da wir keine Zeit haben zu klagen, bleibt wohl nur noch eine Meldung ans Bundesversicherungsamt. Schade.
Viele Grüße
Koulchen