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Zur Experten-Antwort springenHallo w-sch,
grundsätzlich handelt es sich bei der Auszahlung von Resturlaubstagen (Urlaubsabgeltung) und der Auszahlung von Mehrarbeitsstunden um Arbeitsentgelt.
Arbeitsentgelt ist immer dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ("auf die Rente anzurechnen"), wenn zum Rentenbeginn das Arbeitsverhältnis noch bestanden hat.
Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ich leider nicht beurteilen. Ihre Krankschreibung beendet jedenfalls nicht das Arbeitsverhältnis, entweder wurde Ihnen gekündigt oder das Ende des Arbeitsverhältnisses bei Zahlung einer Rente ergibt sich aus dem für Sie gültigen Tarifvertrag.
Die Abgeltung der Urlaubstage und der Mehrarbeit wird zusammen mit Ihrem Verdienst von 450,- Euro in dem Monat, in dem es ausgezahlt wird (vermutlich August 2015) angerechnet.
Ausnahme: Sollte Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Ihres Arbeits- oder Tarifvertrages zwar noch nicht beendet sein, aber ab Rentenbeginn ruhen (der Vertrag muss hierzu eine entsprechende Klausel haben), wird die Abgeltung nicht berücksichtigt.
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