Bei einem Minijob können Sie lediglich bis zu 400,-- € mtl verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Den Hochstbetrag von 400,-- Euro können Sie aus einer einzigen oder aus mehreren geringfügigen Beschäftigung erzielen. Überschreitet Ihr Verdienst in einem 400,-- € Job regeläßig die zulässige Höchstgrenze von 400,00 € im Monat, werden Sie vom Tage des Überschreitens an versicherungspflichtig. Überschreiten Sie die Grenze dagegen nur gelegentlich(längstens 2 Mo im Kalenderjahr), d. h. wenn Ihr Arbeitgeber bestätigt, dass aus unvorhersehbaren Gründen - aufgrund Krankheit anderer Kollegen - ein stärkerer Arbeitseinsatz notwendig wird - führt dies für Sie nicht sofort zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich gilt ein Zeitraum von längstens 2 Monaten innerhalb eines Jahres.