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Mehrverdienst bei 400,- Euro Job

von MoT28.08.2007 | 16:59
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, es geht um einen 400 Euro Job. Habe gelesen das man 2 mal im Jahr mehr als 400 Euro verdienen darf. Wann ist das der Fall? Was sind unvorhersehbare Gründe? Plötzliche verbesserung der Auftragslage? Unvorhersehbare Mehrarbeit? Ausfall eines anderen Mitarbeiters? Gruß MoT

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Minijob können Sie lediglich bis zu 400,-- € mtl verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Den Hochstbetrag von 400,-- Euro können Sie aus einer einzigen oder aus mehreren geringfügigen Beschäftigung erzielen. Überschreitet Ihr Verdienst in einem 400,-- € Job regeläßig die zulässige Höchstgrenze von 400,00 € im Monat, werden Sie vom Tage des Überschreitens an versicherungspflichtig. Überschreiten Sie die Grenze dagegen nur gelegentlich(längstens 2 Mo im Kalenderjahr), d. h. wenn Ihr Arbeitgeber bestätigt, dass aus unvorhersehbaren Gründen - aufgrund Krankheit anderer Kollegen - ein stärkerer Arbeitseinsatz notwendig wird - führt dies für Sie nicht sofort zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich gilt ein Zeitraum von längstens 2 Monaten innerhalb eines Jahres.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Weitere Einzelheiten klären Sie doch bitte mit der Minijob-Zentrale - Service Nr: 01801200504 ab

7 Antworten

Schiko.,am 28.08.2007 | 19:34
Kann sein, hier liegt eine kleine verwechslung vor. Bei diesem job ist die grenze 400 euro. Sind es mehr im monat entfällt die übernahme von sozialversich- erung und zwei % steuer durch den arbeitgeber. Vermutlich aber meinen sie den zulässigen zuverdienst als rentner vor dem 65. lebensjahr. Es dürfen auch als zuverdienst monatlich nur 350 brutto rentenunschädlich sein. Der betrag darf zweimal im jahr das doppelte mit 700 euro ausmachen. Beim 400 eurojob ergeben 10 x 350 €. 3.500 und zweimal 700 insgesamt 4.900. Für die rentenversicherung unschädlich, dagegen für den mni- job schädlich, da ja 4.800 jahreshöchstgrenze überschritten werden. Will auf die weitere möglichkeit bis 800 monatlich im privathaus- halt nicht näher darauf eingehen. Meine auch, die von ihnen aufgeworfenen fragen stel- len sich nicht. Mit freundlichen Grüßen.
Knut Rassmussenam 29.08.2007 | 10:02
Mehr verdienen kann er immer. Wenn Ihre Frage darauf abstellt, ab wann die Beschäftigung nicht mehr als geringfügig anzusehen ist - im Hinblick auf die Beitragszahlung des Arbeitgebers bzw. zur Krankenversicherung - haben Sie sich die Antwort selbst gegeben. Im Detail können Sie in den Geringfügigkeitstsrichtlinien nachlesen z.B bei www.aok-business.de, Bereich Rundschreiben der Spitzenverbände 2006;
MoTam 29.08.2007 | 09:36
Hallo, es geht um einen rentner, der 65 jahre alt ist und bisher immer 400 euro verdient hat.wann der er zweimal im jahr mehr verdienen? gruß MoT
MoTam 29.08.2007 | 11:18
hm, also kann ein 65 jähriger rentner durchaus 1000,- euro verdienen, wenn dies max. 2 x im jahr passiert und unvorhersehbar war. aber was ist unvorhersehbar? das ist mir immer noch nicht klar. gruß MoT
MoTam 29.08.2007 | 12:02
hallo, ok, wenn ein mitarbeiter krank wird. was ist wenn es im betrieb plötzlich viel mehr arbeitsaufträge als gewohnt gibt und ich dann in einem monat 900 euro verdiene? aber danach wieder die 400 Euro regelmäßig. ist das ok? Gruß MoT
Tomam 29.08.2007 | 13:41
Also ich sage mal, da der Rentner 65 Jahre alt ist, kann er hinzuverdienen so viel er will und so oft er will, ohne dass an der Rente irgendetwas gekürzt wird. Er ist bereits 65 Jahre alt! Gruß Tom
Knut Rassmussenam 30.08.2007 | 08:25
Es wird hier wohl nicht um die Hinzuverdienstgrenzen gehen, sondern um die Beitragsbelastung bei Überschreiten der 400 EUR- Grenze!
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