Mein Rentenanspruch

von
Angelika 28

Ab 1.10. gehe ich offiziell mit Rentenbescheid vorzeitig in Rente (Behinderungsgrad 50 %). Nun teilt mir das Sozialmin. mit, dass der Behinderungsgrad auf 40 % gesenkt werden soll. Natürlich habe ich Einspruchsfrist etc.
Hat das Auswirkung auf meine in einem Monat beginnende Rente?

von
Onkel Otto

Keine Sorge, es zählt der GdB zum Zeitpunkt der Antragstellung.

von
Fortitude one

Hallo Angelika 28,

kann nichts mehr schief gehen. Sie haben den Rentenbescheid und in vier Wochen gehen Sie in Rente. Herzlichen Glückwunsch. Eine Behinderung liegt bis GDB 40 und ab GDB 50 bis 100 ist es eine Schwerbehinderung und wird nicht in % ( Prozent) sondern in Grad angegeben.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

von
zelda

Zitiert von: Onkel Otto
Keine Sorge, es zählt der GdB zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Hallo @all,

nicht ganz richtig, die Voraussetzungen müssen zum Beginn der Rente (§ 236 a (1) Nr. 2 SGB VI - hier am 01.10.2017) vorliegen.

Da aber bei einer Wegfall oder Verringerung des GdB für eine Frist von 3 Kalendermonaten der alte GdB weiter gilt (§ 116(1) SGB XI) , passiert hier dennoch nichts, selbst wenn morgen der Änderungsbescheid im Briefkasten liegen würde.

MfG

zelda

Experten-Antwort

Hallo Angelika 28,

zelda hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Die Schwerbehinderung (also GdB mind. 50) muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Bei einer Verringerung des GdB unter 50 gibt es eine Schutzfrist von drei Monaten nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist zu dem Bescheid über die Änderung des GdB - da sind Sie mit dem 01.10. auf jeden Fall noch drin.

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