Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mein Vater hat ein falsches Alter angegeben

von Friedrich Jaeger07.11.2015 | 22:20
4542 Ansichten
28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen :) Ich schreibe hier für einen Freund aus Anatolien/Türkei. Als er vor über 20 Jahren mit seinem Vater als Gastarbeiter nach Deutschland kam, hatte sein Vater für seinen Sohn ein falsches Alter angegeben. In frühen Jahren war dieses für meinen Freund eigentlich kein wirklich erkennbares Problem und belies es dabei. Nun nahe seines Rentenalters erkennt er plötzlich, dass dies für ihn eine schreckliche Situation nun wird. Er arbeitet im Schichtbetrieb an einem Aluminium-Schmelzofen. Nach den falschen Alters-Angaben seines Vaters (dieser lebt wieder mit Demenz in der Türkei) müsste er hier nach seinem wahren Alter bis 74 arbeiten um Rente zu erhalten. Nun hatte er einen Antrag bei der LVA gestellt mit der Bitte sein Geburtstagsdatum zu korrigieren. Hierzu hatte er eine beglaubigte Kopie seines Schulzeugnisses aus Anatolien vorgelegt. Die LVA lehnt jedoch den Antrag ab, weil kein Original sondern nur eine beglaubigte Kopie vorliegt. Mein Freund sagte mir, dass in seiner Heimat im hintersten Anatolien keine original Dokumente mehr von dieser Zeit vorliegen. Nun meine zwei Fragen: Er muss bis Mitte November Widerspruch einlegen, welchen Fehler darf er hierbei nicht machen damit alles rechtens ist. Welche Möglichkeiten stehen ihm in Deutschland noch zur Verfügung um eine Anerkennung seines echten Alters zu erhalten. Es wäre sehr hilfreich einige Tipps zu erhalten, damit ich ihm weiterhelfen kann.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich wird nach § 33a SGB I auf das Geburtsdatum abgestellt, das vom Berechtigten bzw. Verpflichteten oder einem Familienangehörigen gegenüber einem Sozialleistungsträger beim erstmaligen Kontakt oder dem Arbeitgeber im Rahmen der Meldepflichten angegeben wird. Eine Änderung des Geburtsdatums kann nur dann in Betracht kommen, wenn sich aus einer Originalurkunde vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Angabe bzw. der Vergabe der Versicherungsnummer, ein anderes Geburtsdatum ergibt. Das türkische Recht sieht eine nachträgliche Änderung des Geburtsdatums vor, diese bleibt aber für die deutsche Sozialversicherung wirkungslos. Das Originaldokument muss also vor dem erstmaligen Zuzug datiert sein.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (VA) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den VA erlassen hat, einzulegen (§ 70 VwGO). Wenn Sie unsicher sind, dann lassen Sie doch den Widerspruch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung zur Niederschrift aufnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

26 Antworten

Friedrich Jaegeram 08.11.2015 | 00:11
Vielen herzlichen Dank für Ihre Info :) Damit ich dieses richtig verstehe ist es also so: Eine neue Urkunde muss vor dem bisher vorliegenden und angewendeten Dokument datiert sein. Beispiel: Bisher verwendetes Dokument weist den 1.1.1970 als Ausstellungs-Datum auf. Ein neu vorgelegtes Dokument muss als Ausstellungsdatum 31.12.1969 oder früher aufweisen. Eine neu erstellte beglaubigte Kopie von einem älteren Zeugnis/Dokument wird deshalb nicht anerkannt. Richtig meine Erkenntnis? Kann mein Freund nun einfach der LVA-Mitteilung widersprechen mit der Begründung "er sucht weitere Dokumente in der Türkei" ? Danke nochmals für die Unterstützung! Gruß Friedrich
W*lfgangam 07.11.2015 | 23:28
Hallo Friedrich Jäger, die älteste Urkunde/Dokument/Angabe zählt zuerst, aber hier finden Sie mehr Info: http://www.eservice-drv.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_33AR4.2.1 Gruß w.
W*lfgangam 08.11.2015 | 01:14
Hallo Friedrich Jaeger, kann er natürlich - erfahrungsgemäß ist das aber ausgeschlossen/ältere Dokumente ...da hilft nichtmal eine DNA-Analyse ;-) Gruß w.
wirdjaimmerdolleram 08.11.2015 | 03:32
...und das ist auch gut so. Hier kann man sich nicht eben nach gutdünken sein Alter aussuchen und wenn es an die Rente geht, wird man eben wieder jünger. Wir deutschen sind ja saudoof, aber sooo dämlich nun auch wieder nicht. Es ist doch recht einfach, besorgen sie sich einen Syrischen Pass für Ihren Freund, die gibt es ja im Dutzend billig zu erwerben und alle Tore stehen ihnen offen. Armes Deutschland.
Rentner1956am 08.11.2015 | 07:23
Man kann doch nicht sein Alter so ändern, wie man es gerade braucht. Was sind den das für Zustände.
qwertz am 08.11.2015 | 10:26
Entscheidend ist § 33a SGB I. Hiernach kann das Geburtsdatum nur dann geändert werden, wenn ein Dokument vorgelegt wird, welches zum einen das ''richtige'' Geburtsdatum ausweist und zum anderen ausgestellt worden ist BEVOR die Sozialversicherungsnummer vergeben wurde. Welches Datum hier der Stichtag ist (= zum anderen) sollte die DRV Regional Ihrem Freund bereits mitgeteilt haben. Des Weiteren ist diese Aussage von Ihrem Freund wenig überzeugend. Zum einen hat er bei der Aufnahme seiner ersten Beschäftigung von der damaligen LVA eine Art Begrüßungsschreiben erhalten, in dem ihm der Sozialversicherung zugesandt wurde (welchen er seinen Arbeitgeber vorgezeigt hat) und auch erklärt wurde, dass sein Geburtsdatum teil der Versicherungsnummer ist und falls dieses falsch sein sollte, er sich umgehend melden müsse, zum anderen - und viel entscheidender - hat er über die Jahre (mindestens 1x im Jahr) zig Rentenauskünfte und Renteninformationen erhalten, aus denen erkennbar ist, wann er in Rente gegen kann. Wenn man nur einmal eines dieser Schreiben auf der ersten Seite grob überfliegt, würde man insoweit erkennen, falls der Rentenversicherung träger einem mitteilt, dass die (Regel-)Altersrente erst dann beansprucht werden kann, wenn man selbst erst 74 Jahre alt ist. Ihrem Freund hätte diese Problematik schon von 10, 15 Jahren, wenn nicht schon früher, auffallen MÜSSEN. Und, wir kennen es alle: Je mehr Zeit ins Land vergeht desto schwieriger wird es Dokument (siehe obiger Abschnitt) heranzuschaffen.
qwertz am 08.11.2015 | 10:32
, in dem ihm der Sozialversicherungsausweis zugesandt wurde
GroKoam 08.11.2015 | 10:45
Geh halt zu deinem Imam und lass dir eine Geburtsurkunde ausstellen, Stempel drauf und vom Sarrazin unterschreiben lassen.
Friedrich Jaegeram 08.11.2015 | 12:41
Danke für die guten Informationen! und ein heftiges Kopfschütteln für die dummen Beiträge. Natürlich gibt es Lug und Betrügereien, aber ich glaube dieses bei meinem Freund nicht. Tatsache ist, dass vor 60 Jahren in Anatolien sehr oft Kinder nicht amtlich registriert wurden. Tatsache ist auch, dass falsche Angaben von Eltern ausgestellt akzeptiert werden und erst zu dem Zeitpunkt, wenn es wichtig erscheint in den persönlichen Fokus tritt was hier der Fall ist. Mit 60 Jahren noch am Schmelztiegel und dieses noch im Schichtbetrieb. Ich werde die Infos meinem Freund weiterleiten und hoffe, dass er kurzfristig noch ein älteres Originaldokument finden kann. Noch neben: Wisst ihr z.B. dass Neugeborene in Syrien NUR vom Mann und nicht der Frau persönlich registriert werden kann. Und wenn kein Mann mehr vorhanden ist, ist dieses Kind von Geburt an staatenlos mit all den vielen Nachteilen ohne ihr eigenes Verschulden. In diesem Sinne einen schönen Sonntag :)
üpoiuam 08.11.2015 | 13:03
ein gilt selbst für Ihren eigenen Beitrag. Was hat das mit Ihrem eigenen o.g. Beitrag zu tun? § 33a SGB I differenziert NICHT von Staatsangehörigkeiten/Staatenlosigkeit sondern nur von Ausstellungsdaten der Unterlagen, die ein Geburtsdatum dokumentieren.
Friedrich Jaegeram 08.11.2015 | 21:48
Ein Dankeschön noch einmal an die User, welche sachliche Hinweise gegeben haben. Damit kann ich meinem Freund erklären, dass seine Meinung "sie kennen keine beglaubigte Kopie an" nun richtig stellen kann.
GroKoam 08.11.2015 | 21:11
Dumm gelaufen. Früher Vorteil - Heute Nachteil
Friedrich Jaegeram 09.11.2015 | 11:51
Bitte doch nicht gleich meinem Freund etwas "Schlechtes" unterstellen. Wer als junger Mann aus Anatolien mit seinen Eltern als Gastarbeiterkind einwandert, stellst sich doch nicht der Frage "hat mein Vater falsche Angaben gemacht." Das was der "Patriarch" sagt gilt. Es lag doch eine andere Denkweise und Erziehung vor. Nun gut. Werde meinen Freund in ein paar Tagen wieder sehen und dank eurer Informationen werden wir dann in der Lage sein alles besser zu verstehen und entsprechende Schlüsse daraus ziehen.
=//=am 09.11.2015 | 09:59
Hier trifft das Sprichwort "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" mal wieder vollkommen zu. Bei allem Verständnis (die meisten Mitarbeiter der DRV kennen die Problematik der Registrierung der Geburten in Anatolien oder im hintersten Hinterland der Türkei!) für das Auftreten des Problems, aber mich verwundert es auch immer, dass die Leute nach über 20 Jahren auf den Trichter kommen, dass das Geburtsdatum falsch ist. Ihr Freund hat in den vergangenen Jahren zig Renteninformationen und Rentenauskünfte bekommen, wo ALLES drin steht, auch der Rentenbeginn der Regelaltersrente. Wenn diese halt nicht gelesen werden, sondern zum Altpapier wandern, kann ich nur sagen: Pech gehabt. Außerdem war Ihr Freund ja wohl vor 20 Jahren kein Kleinkind mehr und er hätte das Geburtsdatum oder zumindest sein Alter gleich damals richtig stellen können. Aber vielleicht gab es ja irgendwelche Vorteile (für den Vater), wenn er 10 Jahre jünger "gemacht" wurde.
Friedrich Jaegeram 09.11.2015 | 12:03
Nur noch eine kurze Frage: Mein Freund muss auf den Ablehnungsbescheid bis spätestens 17.11. einen Widerspruch einlegen. Was kann bzw. muss er im Widerspruch angeben um nochmals Zeit zu erhalten in der Türkei nach Originaldokumente zu suchen? Vielen Dank im voraus!
Friedrich Jaegeram 09.11.2015 | 12:39
Zitat von egal (der Erste) anzeigen
Bitte doch nicht gleich meinem Freund etwas "Schlechtes" unterstellen. Wer als junger Mann aus Anatolien mit seinen Eltern als Gastarbeiterkind einwandert, stellst sich doch nicht der Frage "hat mein Vater falsche Angaben gemacht." Das was der "Patriarch" sagt gilt. Es lag doch eine andere Denkweise und Erziehung vor. Nun gut. Werde meinen Freund in ein paar Tagen wieder sehen und dank eurer Informationen werden wir dann in der Lage sein alles besser zu verstehen und entsprechende Schlüsse daraus ziehen.
Im Ausgangsbeitrag stand, er wäre vor über 20 Jahren nach Deutschland gekommen (gut, das ist jetzt relativ, 40 Jahre wären auch vor über 20 Jahren...) und ist jetzt nahe des Rentenalters, also so knapp über 60. Dann wäre er beim "Herkommen" nach Deutschland ungefähr 40 Jahre alt gewesen, was ich jetzt nicht sooo jung finde...
Bitte doch kein ZDF-Kommissar spielen. Bringt doch nix ;) Übrigens, er hatte von Deutschland aus den verkürzten Militärdienst in der Türkei absolviert. Da war er sicherlich jünger als 40.... Hallo Experte! Bitte doch noch Ihre Infos betreff Widerspruch zusenden, danke!
=//=am 09.11.2015 | 12:29
In etwa so: "Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom ...... fristgerecht Widerspruch ein. Ich benötige noch eine unbestimmte Zeit, um in der Türkei nach Originalunterlagen zu suchen, die mein tatsächliches Geburtsdatum beweisen . Ich werde mich zu gegebener Zeit wieder melden." Den Widerspruch sollte er aber schnellstens einlegen, denn der Eingang des Widerspruchsschreibens bei der DRV ist maßgebend.
egal (der Erste)am 09.11.2015 | 12:26
Im Ausgangsbeitrag stand, er wäre vor über 20 Jahren nach Deutschland gekommen (gut, das ist jetzt relativ, 40 Jahre wären auch vor über 20 Jahren...) und ist jetzt nahe des Rentenalters, also so knapp über 60. Dann wäre er beim "Herkommen" nach Deutschland ungefähr 40 Jahre alt gewesen, was ich jetzt nicht sooo jung finde...
egal (der Erste)am 09.11.2015 | 13:27
Gut, dann pack ich den Kommissar mal eben beiseite ;-) Solange sich Ihr Freund noch nicht in einem rentenanspruchsberechtigendem Alter befindet, ist der Widerspruch gar nicht so entscheidend. Ein von der DRV erlassener Bescheid gilt nicht automatisch für immer und ewig. Angenommen, er will z. B. in 3 Jahren in Rente, weil sein wahres Alter dies ermöglichen würde, und findet in 2 Jahren irgendwo ein Original-Dokument von sagen wir 1955, aus welchen sein tatsächliches Geburtsdatum hervorgeht, dann stellt er halt in 2 Jahren einen neuen Antrag.
=//=am 09.11.2015 | 13:28
Was soll Ihnen der Experte anderes mitteilen als ich??? Aber bitte, wenn Sie es doppelt brauchen. Man nehme ein Stück Papier, schreibe die Versicherungsnummer oben hin und dann den Text, wie von mir geschrieben. Das Ganze unterschreiben und am Besten per Einschreiben an die DRV schicken. :-) :-)
Friedrich Jaegeram 09.11.2015 | 14:05
Hallo "egal" hallo =//= will hier doch keinen "Helfer" in die "Ecke" stellen :) Vielen Dank für diese sehr wichtige Nachricht bezüglich "Widerruf". Ist Euer Statement dazu, dass ein erfolgloser Widerspruch auf eine Ablehnung, kein Beinbruch wäre, weil ja der ganze Antrag auf eine Änderung der Versicherungsdaten solange rechtlich unbedeutend ist, solange damit nicht gleichzeitig ein Antrag auf Rente verbunden ist. Gibt es dazu irgendwo eine Verordnung oder eine höchstrichterliche Entscheidung. Denn damit wäre meinem Freund ein riesiger Zeitdruck genommen worden, so dass es in Ruhe in Anatolien nach Dokumenten suchen kann. Gruß
Friedrich Jaegeram 09.11.2015 | 15:59
Danke für die Info. Nur macht mich dieses wieder etwas unsicher :( Wenn ich User "egal" richtig verstehe, ist es eigentlich ohne Bedeutung ob man in diesem Fall (liegt kein Rentenantrag vor, sondern nur einen Antrag auf Änderung der Versicherungsdaten) überhaupt einen Widerspruch einlegt. Mein Freund könnte jederzeit sobald er einen Rentenantrag stellt mit einem älteren Dokument seine Daten zur Änderung mit beantragen. Erst dann wäre ein eventueller Widerspruch von höchster Wichtigkeit und Bedeutung. Gruß
W*lfgangam 09.11.2015 | 19:22
Hallo Friedrich Jaeger, Sie verstehen Ihn richtig! Ein Widerspruch ist nicht erforderlich, da er ohne die erforderlichen Dokumente zunächst nur zur Ablehnung führen würde - es sei denn, Sie wollen die getroffene Entscheidung jetzt im Klageweg bis nach Karlsruhe tragen. Daneben gibt es das Mittel der 'Überprüfung', selbst bei Rentenbescheiden, die auch nach Rechtskraft eines Bescheides eine neue Entscheidung der DRV ermöglichen - wenn neue Beweismittel eine andere/bessere Entscheidung rechtfertigen. http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w.
W*lfgangam 09.11.2015 | 20:09
Nachtrag - Frist 17.11.2015: Wenn er sich am 17.11. einen Termin in der nächsten Beratungsstelle/Versicherungsamt telef. sichert mit dem Ziel gegen ein Bescheid Widerspruch einzulegen, hat er auch noch _viel_ mehr Zeit (bin bis auf Weiteres in Anatolien auf Dokumentensuche, komme im Februar zurück), Termin bitte erst im nächsten Jahr machen, wenn die Ausgrabungen voraussichtlich beendet sind. ...die Widerspruchsfrist als solche wäre formal gesichert, bis dahin kann er sich den Staub aus dem Kaftan schütteln/neue Belegen vorlegen - sofern die türkischen Behörden ihn nicht wegen widerrechtlich Mitnahme von Kulturgütern unter 'Beobachtung' stellen :-) Wie oben schon gesagt, Widerspruch zz. unsinnig, da noch kein Leistungsantrag/Rente vorliegt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026