Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Meine Anfrage v. 24. 8. 2009

von no name26.08.2009 | 17:32
1053 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Damit der Sachverhalt nicht auseinandergerissen wird, bitte ich um weitergehende Antworten zu meinem ursprünglichen Thema: "Was sind Zurechnungszeiten" (v. 24. 8.). Dort haben sich mir weitere Fragen dazu aufgetan. Vielen Dank allen Beratern! Freundliche Grüße no name

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1) Es ist eine objektive Entscheidung der jeweiligen

Rentenversicherungsträger welches Datum als Leistungsfall einschlägig ist. In der Regel jedoch ist das Datum der Arbeitsunfähigkeit auch der Tag des Leistungsfalles.

2) Nein, bei einer Weitergewährung entsteht kein neuer Leistungsfall.

Ein neuer Leistungsfall entsteht z.B. bei einer anschließenden Altersrente.

2 Antworten

Agnesam 26.08.2009 | 17:59
Ich gehe mal auf Ihren letzten Beitrag vom 25.8.2009, 18.53 ein, obwohl dieser eigentlich schon vom Experten beantwortet worden ist. Maßgebend bei einer Weitergewährung einer EM-Rente bleibt der ursprüngliche Eintritt der Erwerbsminderung, also weder Tag der Antragstellung noch der Rentenbeginn. Alle weiteren rentenrechtlichen Zeiten nach diesem Leistungsfall werden erst bei einem späteren Leistungsfall berücksichtigt. Agnes
no nameam 26.08.2009 | 18:44
@ Agnes Vielen Dank für Ihre Antwort! Es tut mir leid, aber ich bin in Rentenangelegenheiten noch sehr unerfahren. Darf ich, des besseren Verständnisses wegen, noch ein paar Fragen stellen? 1.) Wenn es weder der Tag der Antragstellung, noch der Rentenbeginn ist, wann ist dann der ursprüngliche Eintritt der EM (wie und von wem wird das festgelegt)? 2.) Ist demnach eine Weitergewährung einer EMR (für weitere 2 Jahre) als kein späterer Leistungsfall zu verstehen? Wenn nein, was ist dann damit gemeint und was sonst ist ein späterer Leistungsfall? Ich hoffe, ich nerve nicht zu sehr und bin dankbar für jede Antwort, die dazu beiträgt, dass sogar ich dieses schwierige Thema etwas besser begreife. Freundliche Grüße no name
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026