Zitiert von: Tochter
Wird der Versorgungsausgleich rückabgewickelt?
Tochter,
nein, der erste Ehezeitraum ist abgeschlossen und versorgungsrechtlich abgewickelt - eine neue Ehe mit dem alten Partner ändert daran nichts. Vielleicht knallts ja nochmal, dann wird auch über den 2. Ehezeitraum ein Versorgungsausgleich durchgeführt ;-)
> Werden für eine eventuelle Witwenrente die Ehezeiten zusammengerechnet?
Für eine Hinterbliebenenrente gilt der zum Zeitpunkt des Todesfalls erreichte 'Rentenstand', also mit Malus bzw. Bonus aus Versorgungsausgleich + ggf. noch einer Zurechnungszeit bis zum 62. Lbj. des 'Frühverstorbenen'.
Eine mögliche Witwenrente können Sie aus der Renteninformation Ihres Vater ableiten, der erste Betrag, der der Erwerbsminderungsrente, ist die 100%-Rente, bei der Witwenrente gibt es 55 % davon, plus einem Zuschlag für Kinder, die Ihre Mutter/künftige Witwe bereits in der eigenen Rente angerechnet bekommen hat.
Allerdings sind bei Heirat seit 2002 grundsätzliche sämtliche Einkommensarten des Überlebenden auf einen Hinterbliebenenrente teilweise anzurechnen, sobald sie in der Summe 803 EUR mtl. überschreiten.
So als Erstinfo ...so unvernünftig ist das eigentlich gar nicht, wenn künftig - rein aus Versorgungsgründen – Hinterbliebenenrentenansprüche erwartet werden könnten. Und, das Zusammenleben mit den bereits bekannten Marotten könnte zusammenschweißen und auch billiger im Unterhalt sein ;-)
Gruß
w.