Hallo Tochter,
ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von "W*lfgang" anschließen.
Der rechtskräftig durchgeführte Versorgungsausgleich wird durch die Wiederheirat nicht rückgängig gemacht. Es verbleibt also beim Bonus bzw. Malus in den jeweiligen Versicherungskonten.
Der Bonus bzw. Malus wird auch bei späteren Hinterbliebenenrenten berücksichtigt.