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Experten-Antwort

meine Eltern haben einen Knall :)

von Tochter07.07.2016 | 17:42
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Hallo, meine Eltern waren fast 20 Jahre verheiratet 1995 - 2015) beide immer berufstätig. Meine Mutter ist allerdings seit vier Jahren unbefristet frühberentet. Gestern eröffneten mir beide (an meinem Geburtstag!), dass sie in vier Wochen wieder heiraten werden. Ich wolte die feierliche Stimmung nicht verderben, deshalb stelle ich die Fragen (aus purer Neugier) hier: Wird der Versorgungsausgleich rückabgewickelt? Werden für eine eventuelle Witwenrente die Ehezeiten zusammengerechnet? Meine Mutter bekommt ca. 200€ Versorgungsausgleich zur EM-Rente. Mein Vater muss noch 12 Jahre arbeiten. Danke für Antworten

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tochter,

ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von "W*lfgang" anschließen.

Der rechtskräftig durchgeführte Versorgungsausgleich wird durch die Wiederheirat nicht rückgängig gemacht. Es verbleibt also beim Bonus bzw. Malus in den jeweiligen Versicherungskonten.

Der Bonus bzw. Malus wird auch bei späteren Hinterbliebenenrenten berücksichtigt.

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3 Antworten

W*lfgangam 07.07.2016 | 18:38
Hallo Tochter, nein, der erste Ehezeitraum ist abgeschlossen und versorgungsrechtlich abgewickelt - eine neue Ehe mit dem alten Partner ändert daran nichts. Vielleicht knallts ja nochmal, dann wird auch über den 2. Ehezeitraum ein Versorgungsausgleich durchgeführt ;-) > Werden für eine eventuelle Witwenrente die Ehezeiten zusammengerechnet? Für eine Hinterbliebenenrente gilt der zum Zeitpunkt des Todesfalls erreichte 'Rentenstand', also mit Malus bzw. Bonus aus Versorgungsausgleich + ggf. noch einer Zurechnungszeit bis zum 62. Lbj. des 'Frühverstorbenen'. Eine mögliche Witwenrente können Sie aus der Renteninformation Ihres Vater ableiten, der erste Betrag, der der Erwerbsminderungsrente, ist die 100%-Rente, bei der Witwenrente gibt es 55 % davon, plus einem Zuschlag für Kinder, die Ihre Mutter/künftige Witwe bereits in der eigenen Rente angerechnet bekommen hat. Allerdings sind bei Heirat seit 2002 grundsätzliche sämtliche Einkommensarten des Überlebenden auf einen Hinterbliebenenrente teilweise anzurechnen, sobald sie in der Summe 803 EUR mtl. überschreiten. So als Erstinfo ...so unvernünftig ist das eigentlich gar nicht, wenn künftig - rein aus Versorgungsgründen – Hinterbliebenenrentenansprüche erwartet werden könnten. Und, das Zusammenleben mit den bereits bekannten Marotten könnte zusammenschweißen und auch billiger im Unterhalt sein ;-) Gruß w.
Peter Lustigam 08.07.2016 | 11:20
Wenn ein Ehepartner dann irgendwann (in hoffentlich ferner Zukunft) sterben wird, wird der Überlebende also einen Teil seiner "eigenen" Rentenanwartschaft (die im Versorgungsausgleich übertragen wurde) als Hinterbliebenenrente beziehen. Das ist mal eine Pointe. ;-) Übrigens natürlich alles Gute nachträglich zum Geburtstag! :-)
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