Hallo Irritierter,
der Hauptgrund dafür, dass die beiden Renten der Brüder in der Höhe identisch sind, ist wahrscheinlich die Zurechnungszeit die in der Rente von Bruder 2 enthalten ist.
Es wird bei der Ermittlung der Rente wegen Erwerbsminderung so getan, als ob der Rentenberechtigte bis zum 60.Lebensjahr gearbeitet hätte (Zurechnungszeit).
Fraglich ist, warum die Altersrente von Bruder 1 abschlagsfrei ist. Dies wäre bei Inanspruchnahme der Altersrente ab dem 60. Lebensjahr nur bei Erfüllung der Vertrauensschutzregelung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Sollte es eine Rente wegen Arbeitslosigkeit sein, läge der Rentenabschlag beim Bezug ab dem 60. Lebensjahr bei 18 Prozent.
Ansonsten können ohne Einsicht in die Rentenbescheide in diesem Forum keine weiteren Gründe genannt werden.