Bezüglich der Hochrechnung verweise ich auf den Beitrag von "Paula".
Bezieher von Kurzarbeitergeld sind rentenversicherungspflichtig. Daher gebe ich hier auszugsweise die von der Deutschen Rentenversicherung diesbezüglich veröffentlichte Information wieder:
Die Beiträge werden während dieser Zeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten - reduzierten - Verdienstes des Beschäftigten gezahlt und paritätisch von Versichertem und Arbeitgeber getragen. Vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlt werden Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes. Auch während der Zeit der Kurzarbeit erfolgt daher eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings wirkt sich die Kurzarbeit - wenn auch nur relativ geringfügig - mindernd auf die spätere Rentenhöhe aus.
Die Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Rente macht das folgende Beispiel deutlich: Bei einem unterstellten Verdienst von 2.400 Euro brutto monatlich ohne Kurzarbeit und einem Verdienst während der Kurzarbeit von 1.000 Euro monatlich erhöht ein Jahr Kurzarbeit den späteren Rentenanspruch um rund 21,90 Euro monatlich. Ein Jahr Beschäftigung ohne Kurzarbeit ergibt einen künftigen Rentenanspruch von knapp 24,80 Euro monatlich. Der Unterschied beträgt also rund drei Euro im Monat. Nach dem tatsächlichen monatlichen Arbeitsverdienst während der Kurzarbeit in Höhe von 1.000 Euro ohne die zusätzlichen Beiträge in Höhe von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes ergäbe sich eine Rente von rund 10,30 Euro im Monat.