Hallo,
ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente (unbefristet). Nun könnte ich eine kleine Wohnung günstig erwerben. Ich würde sie dann als Ferienwohnung vermieten wollen. Wie sieht es dann mit den Mieteinnahmen aus, wegen meiner Rente? Eine Bekannte würde sie dann reinigen und würde von mir angemeldet werden (Minijob). Wie sieht es hier aus? Hat diese irgendwelche Auswirkungen auf meine Rente.
Viele Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Fabel
Hallo,
ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente (unbefristet). Nun könnte ich eine kleine Wohnung günstig erwerben. Ich würde sie dann als Ferienwohnung vermieten wollen. Wie sieht es dann mit den Mieteinnahmen aus, wegen meiner Rente? Eine Bekannte würde sie dann reinigen und würde von mir angemeldet werden (Minijob). Wie sieht es hier aus? Hat diese irgendwelche Auswirkungen auf meine Rente.
Viele Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Fabel
Vorsicht!!!!!! Als EM - Rentner dürfen Sie nur an Rentner vermieten.
Das hatte ich vor...........
Natürlich dürften Sie dann an jeden vermieten (sogar an Groko ;-))
Wenn die Einnahmen die Hinzuverdienstgrenze von 450€ nicht überschreiten, sollte es doch in Ordnung sein.
Aber schauen wir mal, was die echten Experten schreiben
und immer alle Einnahmen melden, das sollte klar sein
kommt eh raus
Was für ein Quark Sie dürfen mit Ihrer Mietverwohnung soviel hinzuverdienen wie Sie wollen!!!!
Sie sind dabei ja nicht erwerbstätig!
Außerdem geht das außer das Finanzamt bei der Steuererklärung keinen Menschen etwas an!
MfG
Der Rentner
Ich sag ja: warten wir ab, was die echten Experten sagen
dann muss man auch niemanden abwerten
Ich sag ja: warten wir ab, was die echten Experten sagen
dann muss man auch niemanden abwerten
Billi
Die Hinzuverdienstgrenze greift hier nicht!
Das ist weder eine Erbstätigkeit im abhänigigen Verhältnis noch eine Tätigkeit auf Selbständiger Basis!
Sie verdient lediglich Geld mit Ihrer vermieteten Immobilie!
Wenn Sie Ihr Geld in einen Aktien oder Immobilienfond gesteckt hätte wäre das auch nichts anderes!
Hallo Maria 23,
da Sie keine Einkünfte aus selbständiger _Tätigkeit_ erzielen, zählen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auch nicht zu den Hinzuverdiensten bei EM-Rente (wie auch bei AR-Rente).
Nur Einkünfte aus (abhängiger) Beschäftigung oder (freiberuflicher) Tätigkeit können relevant sein. Ihre Windkraftanlage im heimischen Garten oder die Solaranlage auf dem Gartenhäuschen (jeweils mit Einspeisung ins öffentliche Netz) fallen schon unter gewerbliche Tätigkeiten - Mieteinnahmen sind wie Zinsen, kein Hinzuverdienst = keine Meldepflicht gegenüber der DRV.
Gruß
w.
Hallo Maria 23,
also doch nicht an GroKo vermieten, der macht zu viel Wind, aber verschlechtert dabei die Luft.
Herz1952
Hallo Maria 23,
also doch nicht an GroKo vermieten, der macht zu viel Wind, aber verschlechtert dabei die Luft.
Herz1952
Na Herzilein, hat dein Pfleger frei heute