Hallo,
mir wurde eine Teilerwerbsrente ab Mai 2008 bewilligt und seither arbeite ich nach 7 Monaten Krankheit nur noch 4 Std/tägl. (vorher 8 Std). Habe, da ich meinen Rentenbescheid nicht richtig gelesen habe, versäumt, den Beginn meiner Halbtagsbeschäftigung der Rentenanstalt zu melden (Hinzuverdienstgrenze wurde eingehalten). Mein Arbeitgeber jedoch versichert mir, dass der Beginn des Arbeitsverhältnisses von 4 Std/tägl. zum 01.05.2008 an die RA gemeldet wurde (Anmeldenachweis gibt es anscheinend nicht). Laut Auskunft der RA wurde mein Arbeitsverhältnis dort aber erst im Dez. 2008 bekannt, zu diesem Zeitpunkt habe ich die Anmeldebestätigung beim AG angefordert? Meine Fragen: Ist der AG verpflichtet mir die Anmeldung auszuhändigen? Kann so ein Informationsdefizit überhaupt zustande kommen, wenn der AG den Beginn des Arbeitsverhältnisses meldet, aber der Betroffene es versäumt hat?
Ich bin durch diese Situation in großen Schwierigkeiten und wäre für eine Antwort sehr dankbar.