Grundsätzlich müssen Sie uns nur mitteilen, wenn Sie eine Beschäftigung über der Hinzuverdienstgrenze ausüben. Da wir aber eine Mitteilung über die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erhalten, werden Sie zwecks Überprüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze von uns angeschrieben.